02.02.2012 - 15 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 02.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Prof. Dr. Ullrich ist darüber verwundert, dass seit 10 Jahren keine
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden seien und lehnt einen Ausgleich im Wald
ab. Die Herren Voigt und Warmeling lehnen den Beschlussvorschlag der Verwaltung
ab. Herr Dr. Hülsbusch erläutert den Beschluss des Landschaftsbeirats und
kritisiert, dass wieder auf Kyrillflächen ausgeglichen werden solle. Herr Dr.
Hülsbusch bittet um eine Aufstellung, in der sämtliche derzeit noch vorhandenen
Hagener Kyrillflächen aufgelistet seien; darüber hinaus soll der Zeitpunkt der
jeweiligen Aufforstung dargestellt werden. Herr Dr. Hülsberg fragt nach der
Rechtmäßigkeit von Kompensationsflächen, die bereits gesetzlich zu
Ausgleichsflächen erklärt sind. Herr Grzeschista wünscht sich mehr Misch- statt
Fichtenwaldflächen an der Stelle. Herr Prof. Dr. Ullrich spricht an, dass im
Staatswald größere Flächenanteile als Sukzessionsfläche freigehalten werden und
bittet um Erläuterung, ob dies auch in Hagener Flächen vorgesehen sei. Frau
Kingreen fasst die Meinung der Ausschussmitglieder zusammen, dass die
Ausgleichsmaßnahmen wie ursprünglich dargestellt und beschlossen durchzuführen
sind.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.
Geltungsbereich:
Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 09.01.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Änderung wurde in Rot in den Plan eingetragen.
Die Begründung vom 09.01.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im I. Quartal des Jahres 2012 durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,8 kB
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