01.02.2012 - 7 Naturdenkmalverordnunghier: Wiederaufnahme des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann betont, dass der LB der Verordnung bereits zugestimmt habe.

 

Unter Beteiligung der Herren Thiel, Bögemann und Wiemann wird kurz erörtert, dass die Kastanienallee am Haus Busch nicht mehr die Kriterien zur Ausweisung eines Naturdenkmals erfüllt, die das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, wenn sie zu Kopfbäumen beschnitten wird. Dies ist wohl aus verkehrssicherungstechnischen Gründen notwendig. Die Allee wurde somit nicht mehr in die Verordnung aufgenommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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