16.03.2005 - 4.1 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Buschkühl meint, die Geschwindigkeit müsse bei Unfallgefahr reduziert werden. Diese Maßnahme diene aber der Haushaltskonsolidierung, und dies müsse er ablehnen.

 

Herr Eschenbach erklärt, dies ei kein neues Thema, und er habe nichts dagegen einzuwenden.

 

Frau Sauerwein plädiert für die Anschaffung der Anlage.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, die Maßnahme diene der Verkehrssicherung, bringe aber eben auch Geld.

 

Herr Arnusch und Herr Palsherm sprechen sich für die Vorlage aus.

 

Herr Niederköppern hält das für Willkür und damit ablehnenswert.

 

Auf Nachfrage von Herrn Buschkühl erklärt Herr Grunwald, die Polizei halte die Anschaffung für wünschenswert.

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Beschluss:

 

 

Zusammenfassung:

 

Die rechtliche Grundlage für die Einführung kommunaler Geschwindig­keitsüberwachung bildete die Änderung des Ordnungsbehördengesetzes im Jahr 1990. Zulässig war zunächst nur die Überwachung mit in fest installierten Anlagen eingesetztem technischen Gerät an Gefahren­punkten. 1994 wurden durch nochmalige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes die Kreisordnungsbehörden, die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte nun auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr mit mobilen Geräten.

Bei der Überwachungstätigkeit handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung; lediglich die Entscheidung über den Umfang der Überwachungstätigkeit ist den kreisfreien Städten und Kreisen freigestellt.

Alle 25 Minuten verunglückte im Jahr 2002 ein Mensch bei einem “Geschwindigkeitsunfall”.

Fast täglich gehen bei der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei Anfragen aus der Bevölkerung ein, bestimmte Bereiche zu überwachen. Die Personalressourcen der Polizei sind jedoch weitestgehend ausgeschöpft und lassen auf Dauer keine “Rund-um-die-Uhr-Nutzung” zu. Eine unterstützende Überwachung durch die Stadt Hagen ist daher, auch nach Ansicht der Polizei, dringend geboten.

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage stellt eine ideale Ergänzung zu den bereits im Stadtgebiet betriebenen stationären Ge­schwindigkeitsüberwachungsanlagen dar. Da der Bau weiterer stationärer Anlagen dann nicht mehr erforderlich ist, treten erhebliche Kosten­reduzierungen ein.

Bei einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wird die komplette Mess- und Dokumentations­anlage in einem ca. mülleimergroßen Container völlig unabhängig vom Fahrzeug untergebracht. Diese Anlage stellt quasi einen mobilen "Starenkasten" dar, der genau so vollautomatisch arbeitet, aber flexibel eingesetzt werden kann. Das Fahrzeug dient nur noch dem Transport der Anlage bzw. als Aufenthaltsmöglichkeit für eine Aufsichtsperson.

Abgesehen von den Anschaffungskosten von ca. 77.000 € dürfte eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgrund der zu erzielenden Einnahmen nicht nur kostenneutral betrieben werden können, sondern würde Überschüsse erzielen.

Selbst bei Berücksichtigung der jährlichen Folgekosten für Wartung und Betrieb des Fahrzeugs sowie der Messanlage würden sich die zu erwartenden Netto-Einnahmen in einer Höhe bewegen, die nicht nur die Beschaffungskosten in kürzester Zeit decken würden, sondern darüber hinaus einen Zuwachs an Verkehrssicherheit durch Mehreinnahmen in nicht unbeträchtlicher Höhe “belohnen” würde.

Hagen ist die einzige kreisfreie Gemeinde im Umkreis ohne mobile gemeindliche Geschwindigkeitsüberwachung!

Das Gutachten zur “Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung” im Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen des Institutes für Verwaltungswissenschaften empfiehlt ausdrücklich die kommunale mobile Geschwindigkeitsüberwachung einzuführen. Zitat: “Die Stadt Hagen muss ihre Einnahmepotentiale voll ausschöpfen, damit sie im Interesse ihrer Bürger und ihrer Zukunftsfähigkeit wieder finanziell handlungsfähig wird.”

 


 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Radareinsatzcontainer Speedo Guard) zu beschaffen

 

·        sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Anlage und die verwaltungsmäßige Abarbeitung der Fälle zu schaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 7

 

 

Dagegen:

 8

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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