16.03.2005 - 4.1 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verfasser : Kurnoth, Jürgen
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Buschkühl
meint, die Geschwindigkeit müsse bei Unfallgefahr reduziert werden. Diese Maßnahme
diene aber der Haushaltskonsolidierung, und dies müsse er ablehnen.
Herr
Eschenbach erklärt, dies ei kein neues Thema, und er habe nichts dagegen einzuwenden.
Frau Sauerwein
plädiert für die Anschaffung der Anlage.
Herr Dr.
Schmidt erklärt, die Maßnahme diene der Verkehrssicherung, bringe aber eben
auch Geld.
Herr Arnusch
und Herr Palsherm sprechen sich für die Vorlage aus.
Herr
Niederköppern hält das für Willkür und damit ablehnenswert.
Auf Nachfrage
von Herrn Buschkühl erklärt Herr Grunwald, die Polizei halte die Anschaffung
für wünschenswert.
Beschluss:
Zusammenfassung:
Die
rechtliche Grundlage für die Einführung kommunaler Geschwindigkeitsüberwachung
bildete die Änderung des Ordnungsbehördengesetzes im Jahr 1990. Zulässig war
zunächst nur die Überwachung mit in fest installierten Anlagen
eingesetztem technischen Gerät an Gefahrenpunkten. 1994 wurden durch
nochmalige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes die Kreisordnungsbehörden, die
kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte nun auch zuständig für die
Überwachung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr mit mobilen
Geräten.
Bei der
Überwachungstätigkeit handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung; lediglich die Entscheidung über den Umfang der Überwachungstätigkeit
ist den kreisfreien Städten und Kreisen freigestellt.
Alle 25
Minuten verunglückte im Jahr 2002 ein Mensch bei einem
“Geschwindigkeitsunfall”.
Fast
täglich gehen bei der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei Anfragen aus der
Bevölkerung ein, bestimmte Bereiche zu überwachen. Die Personalressourcen der
Polizei sind jedoch weitestgehend ausgeschöpft und lassen auf Dauer keine
“Rund-um-die-Uhr-Nutzung” zu. Eine unterstützende Überwachung durch
die Stadt Hagen ist daher, auch nach Ansicht der Polizei, dringend geboten.
Die mobile
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage stellt eine ideale Ergänzung zu den bereits
im Stadtgebiet betriebenen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
dar. Da der Bau weiterer stationärer Anlagen dann nicht mehr erforderlich ist,
treten erhebliche Kostenreduzierungen ein.
Bei einer
mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wird die komplette Mess- und
Dokumentationsanlage in einem ca. mülleimergroßen Container völlig unabhängig
vom Fahrzeug untergebracht. Diese Anlage stellt quasi einen mobilen
"Starenkasten" dar, der genau so vollautomatisch arbeitet, aber
flexibel eingesetzt werden kann. Das Fahrzeug dient nur noch dem Transport der
Anlage bzw. als Aufenthaltsmöglichkeit für eine Aufsichtsperson.
Abgesehen
von den Anschaffungskosten von ca. 77.000 € dürfte eine mobile
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgrund der zu erzielenden Einnahmen nicht
nur kostenneutral betrieben werden können, sondern würde Überschüsse erzielen.
Selbst bei
Berücksichtigung der jährlichen Folgekosten für Wartung und Betrieb des
Fahrzeugs sowie der Messanlage würden sich die zu erwartenden Netto-Einnahmen
in einer Höhe bewegen, die nicht nur die Beschaffungskosten in kürzester Zeit
decken würden, sondern darüber hinaus einen Zuwachs an Verkehrssicherheit durch
Mehreinnahmen in nicht unbeträchtlicher Höhe “belohnen” würde.
Hagen ist
die einzige kreisfreie Gemeinde im Umkreis ohne mobile gemeindliche
Geschwindigkeitsüberwachung!
Das
Gutachten zur “Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung” im Amt für
öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen des Institutes für
Verwaltungswissenschaften empfiehlt ausdrücklich die kommunale mobile
Geschwindigkeitsüberwachung einzuführen. Zitat: “Die Stadt Hagen muss
ihre Einnahmepotentiale voll ausschöpfen, damit sie im Interesse ihrer Bürger
und ihrer Zukunftsfähigkeit wieder finanziell handlungsfähig wird.”
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt
·
eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
(Radareinsatzcontainer Speedo Guard) zu beschaffen
·
sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen für
den Betrieb der Anlage und die verwaltungsmäßige Abarbeitung der Fälle zu
schaffen.
