07.02.2012 - 7 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob auch nach der Überarbeitung alle aufgeführten Naturdenkmäler in der Realität noch existieren und ob Gespräche mit den privaten  Eigentümern geführt werden, die Naturdenkmäler auf ihren Grundstücken haben.

Herr Wiemann verweist auf  Seite 5 der Vorlage, wonach bereits mehrere Naturdenkmäler nicht mehr in der Liste sind, die die Voraussetzungen als Naturdenkmale nicht mehr erfüllen. Sollten in der Zukunft Naturdenkmäler aus den verschiedensten Gründen abgängig werden, so werden auch sie aus der Liste gestrichen.

Des Weiteren sind die Anregungen und Bedenken überarbeitet worden, die Verbote wurden reduziert und es wurde mit mehreren Eigentümern gesprochen und nach dem Ratsbeschluss werde man mit den privaten Eigentümern über Pflegemaßnahmen, Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse reden. 

Auf die Frage von Herrn Meier, ob der Ausschuss auch bei neu aufzunehmenden Naturdenkmälern beteiligt wird, antwortet Herr Wiemann, das bei Neuaufnahmen der Ausschuss beteiligt wird.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zufassen:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG anerkannten Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der in der Anlage 1 dieser Vorlage (Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) aufgeführten Stellungnahmen.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung  - ND-VO) mit der zugehörigen Naturdenkmalliste, wie sie als Anlagen 3a (Verordnungstext) und 3b (Liste der Naturdenkmäler) Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) v. 29.11.2011 sind.

 

Weiteres Verfahren:

Die Rechtsverbindlichkeit der Verordnung soll mit öffentlicher Bekanntmachung bis Ende März 2012 herbeigeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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