07.02.2012 - 7 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob auch nach der Überarbeitung alle
aufgeführten Naturdenkmäler in der Realität noch existieren und ob Gespräche
mit den privaten Eigentümern geführt
werden, die Naturdenkmäler auf ihren Grundstücken haben.
Herr Wiemann verweist auf Seite 5
der Vorlage, wonach bereits mehrere Naturdenkmäler nicht mehr in der Liste
sind, die die Voraussetzungen als Naturdenkmale nicht mehr erfüllen. Sollten in
der Zukunft Naturdenkmäler aus den verschiedensten Gründen abgängig werden, so
werden auch sie aus der Liste gestrichen.
Des Weiteren sind die Anregungen und Bedenken überarbeitet worden, die
Verbote wurden reduziert und es wurde mit mehreren Eigentümern gesprochen und
nach dem Ratsbeschluss werde man mit den privaten Eigentümern über
Pflegemaßnahmen, Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse reden.
Auf die Frage von Herrn Meier, ob der Ausschuss auch bei neu
aufzunehmenden Naturdenkmälern beteiligt wird, antwortet Herr Wiemann, das bei Neuaufnahmen
der Ausschuss beteiligt wird.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss
zufassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG anerkannten
Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen
ganz oder teilweise im Sinne der in der Anlage 1 dieser Vorlage
(Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) aufgeführten Stellungnahmen.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt die
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von
Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der
Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) mit der zugehörigen
Naturdenkmalliste, wie sie als Anlagen 3a (Verordnungstext) und
3b (Liste der Naturdenkmäler)
Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) v. 29.11.2011
sind.
Weiteres
Verfahren:
Die Rechtsverbindlichkeit
der Verordnung soll mit öffentlicher Bekanntmachung bis Ende März 2012 herbeigeführt
werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,4 kB
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2
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61,1 kB
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3
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21,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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23,1 MB
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