07.02.2012 - 16 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Erlmann bemängelt, dass die Kompensationsflächen nicht so sind, wie sie geplant worden sind.

Herr Schädel berichtet, wie in einem langen Abstimmungsprozess versucht worden ist, mit den Beteiligten und der Landschaftsbehörde einen Weg zu finden, wie die berechtigten Belange nach Kompensation zu realisieren sind, ohne das Gesamtziel aus den Augen zu verlieren.

Herr Dücker fragt nach, warum ein Teil der Ausgleichsfläche in Hohenlimburg liegt und nicht in Haspe.

Herr Bögemann erläutert eingehend die Situation, wie sie sich vor Ort darstellt.

Herr Dr. Ramrath verweist sowohl auf den Beschluss des Umweltausschusses, wonach die Ausgleichsmaßnahmen, wie ursprünglich dargestellt und beschlossen, durchzuführen sind, als auch auf den Beschluss des Landschaftsbeirates, der die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen vor Ort vorsieht, zumal ein Teil der festgesetzten Pflanzungen bereits erfolgt ist und die erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen vor Ort durchgeführt werden können. Dies entspricht zur Hälfte dem Verwaltungsvorschlag. Es geht somit nur noch um die Kompensationsfläche im Nahmertal.

Herr Romberg hält eine Realisierung der Kompensationsfläche in Haspe für möglich. 

Frau Metz beantragt, diesen Tagesordnungspunkt als 1. Lesung zu behandeln, da der Unmut innerhalb der Fraktionen sehr groß ist und auf Grund der heutigen Diskussion noch Beratungsbedarf besteht.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass hiergegen  keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.

 

 

Geltungsbereich:

 

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB  in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 09.01.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Änderung wurde in Rot in den Plan eingetragen.

 

Die Begründung vom 09.01.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im I. Quartal des Jahres 2012 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 1. Lesung