02.03.2005 - 8.4 Änderung der Gebietsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 02.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Eva-Maria Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Hierzu liegt eine schriftliche
Stellungnahme des Rechtsamtes vor, die als Anlage 2 Gegenstand der
Niederschrift ist.
Herr Weber bemängelt, dass die
Fachverwaltung immer nur sagt, wie es nicht geht. Deshalb haben nach Absprache
mit anderen Städten und der Polizei die Bezirksvorsteher eine gemeinsame
Vorlage erarbeitet, um die Probleme in den Griff zu bekommen
Herr Thieser bestätigt ausdrücklich,
dass die SPD-Fraktion diese Beschlussvorlage begrüßt und will sie auch heute so
beschließen ohne Rücksicht darauf, ob noch juristische Probleme bestehen. Diese
könnten auch noch nach einem Beschluss gelöst werden.
Herr Goertz sieht auch die
Notwendigkeit zum Handeln, beantragt aber, dies heute nur als 1.Lesung zu
betrachten, da bei den Grünen noch Beratungsbedarf bestünde. Dieser Antrag wird
bei einer Gegenstimme abgelehnt.
Herr Flebus begrüßt die Vorlage und
will sie so beschließen.
Auch Frau Bremser erklärt, dass die
CDU-Fraktion hinter der Vorlage stehe. Sie empfindet die Tischvorlage vom
Rechtsamt mit einem derartigen Umfang als eine Zumutung.
Herr Dietrich meint, dass der
Oberbürgermeister den Beschluss beanstanden müsse, wenn er juristisch nicht
einwandfrei sei.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt
dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu
verändern:
Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben
j) ergänzt:
j) “in Anlagen alkoholhaltige
Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter
Veranstaltungen zu verzehren.”
Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz
mit folgendem Text:
“Ebenfalls untersagt sind
ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen
regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von
Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”
Im § 7 Abs. 5 wird das Wort
“alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltige”
ersetzt.
Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz
3 aufzunehmen:
“In Anlagen sind Hunde an der
Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der
Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte
“In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und
Promenadenwegen” zu ersetzen.”
Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz
3:
“Platzverweis – Wer
Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen
Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe
oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom
Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen
bestimmten Zeitraum untersagt werden.”
Weiter wird die Verwaltung beauftragt
zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der
Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.
