26.01.2012 - 5.6 Vergabewertgrenzen17. Nachtrag zur Änderung der...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Krippner teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese mit den Regelungen, wie vor der Anhebung der Vergabewertgrenzen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II, wieder arbeiten möchte, da dann über die Beratung in den politischen Gremien eine bessere Kontrollfunktion, auch im Hinblick auf eine Korruptionsabwehr, gegeben ist.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet hier zu unterscheiden zwischen der Regelung der Vergabewertgrenzen, die es der Verwaltung ermöglicht, stärker das regionale Handwerk mit einzubeziehen, und der Frage, ob und wie dabei die Politik eingebunden wird. Er schlägt vor, dass Verwaltung und Politik bis zur Ratssitzung am 09.02.2012 das Gespräch über das künftige Prozedere führen sollten. Darüber hinaus schlägt er vor, die Beschlussfassung über die Vorlage auch bis dahin zurückzustellen.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

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Beschluss:

 

 

1. Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2012 weiter anzuwenden. Für den Fall, dass der Runderlass über den 31.12.2012 hinaus verlängert wird, verlängert sich auch dieser Beschluss entsprechend.

 

2. Der 17. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 sowie der 14. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen vom 13. April 2000 werden beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 11.01.2012 (Drucksachennummer: 0026/2012) sind.

 

Realisierungsdatum ist der 29.02.2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 09.02.2012 verschoben.

 

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