01.02.2012 - 8.3 Lärmimmission durch die BAB A 1

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schumacher führt aus, dass es unabhängig von der Autobahn A1, der auch Lärmaktionsplan dokumentiert sei, auch an der Wandhofener Straße, sondern noch an anderen Landesstraßen, wonach den Umgebungsrichtlinien Lärmüberschreitungen auftreten. Zuständigkeitshalber sei der Landesbetrieb Straße NRW angeschrieben und gebeten worden, Überprüfungen durchzuführen. Hierbei seien Überschreitungen an einigen Häusern die an der Steinhausstraße / Wandhofener Straße liegen, nachgewiesen worden. Alle Häuser dieses Bereiches und des Bereiches in Bathey seien erfasst worden. 1997 seien die Eigentümer angeschrieben worden, dass sie Ansprüche auf Erstattung von Lärmschutzfenstern haben. Wenn bei den Hochhäusern an der Wandhofener Straße im Zuge der Sanierung der A1 noch keine Lärmschutzfenster eingebaut worden seien, kämen aktualisierte Ansprüche zur Geltung. 

 

Herr Kohaupt erläutert anhand der Umgebungslärmkarte des Ministeriums des Landes NRW die aktuelle Situation. Er bemängelt, die fehlenden Lärmschutzwände entlang der A1 im Bereich von Bathey zwischen Anschlussstelle Köln in Fahrtrichtung Westhofener Kreuz.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass bei jeder Neubaumaßnahme die Gesetzgebung im Sinne der Lärmvorsorgezugrunde gelegt werden und Grenzwerte einzuhalten seien. Je nach Bedarf würden auch Lärmschutzwände errichtet.

 

An der angeregten weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Kohaupt, Daniels und Schumacher.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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