15.12.2011 - 5.3 Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Preuß möchte in Erfahrung bringen, ob es sich bei dem zu fassenden Beschluss um einen Dringlichkeitsbeschluss handelt, da er gehört habe, dass die Zustimmung der Bestellung schon unterschrieben vorliegen solle.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass es sich nicht um einen Dringlichkeitsbeschluss handelt und daher noch keine entsprechende Zustimmung zur Bestellung vorliegen kann. Er sagt zu, dass diese Aussage im Nachgang überprüft wird und eine schriftliche Mitteilung erfolgt.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bestellung von

 

Herrn Erwin Strauch

 

zum Mitglied des Aufsichtsrates in der HEB GmbH und in der HUI GmbH.

 

Die G.I.V. mbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH den Beschluss durch entsprechende Abstimmung umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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