15.12.2011 - 5.24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass diese gegen die Vorlage stimmen werden, da ein Gewerbegebiet dem Einzelhandel geopfert werde.

 

Herr Klinkert stellt den Antrag, über den Punkt a) und b) getrennt abzustimmen.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der  Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 30.09.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) – Einzelhandel nördlich der Zollstraße – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

Das  Plangebiet liegt an der Altenhagener Straße / Zollstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstücke 125 (tlw.), 141 (tlw.) und 194 bis 198.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Arbeitsschritt wird Anfang nächsten Jahres die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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03.04.2012

Der Beschluss zur Offenlage soll vor der Sommerpause 2012 erfolgen.

26.09.2012

Der Satzungsbeschluss ist für Ende 2012 vorgesehen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=147957&selfaction=print