15.12.2011 - 5.25 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen weist darauf hin, dass die vielen Diskussionen um das Gebiet noch in Erinnerung sind. Sofern diesem vorhabenbezogenen B-Plan stattgegeben würde,  wäre das gegenüber den Bürgern und damaligen Antragstellern unfair.

 

Herr Romberg erinnert daran, dass die Einleitung des B-Planes damals beschlossen wurde. Der Antragsteller muss die Prüfung dieses Vorhabens bezahlen, mit dem Einleitungsbeschluss wurde ihm die Aussicht auf einen abschließend positiven Beschluss gegeben. Die CDU-Fraktion schlägt daher vor, zunächst einen Ortstermin vorzunehmen und stellt daher einen Vertagungsantrag.

 

Der Vertragungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Herr Klinkert merkt an, dass es lediglich um einen Akt der Bürgerbeteiligung gehe und diesem zugestimmt werden solle. Die Anregung von Herrn Romberg zur Ortsbesichtigung bewertet er positiv.

 

Herr Thieser erinnert daran, dass diese Thematik bereits seit Jahren diskutiert wird. Der Einleitung des vorhabenbezogenen B-Planes wird zugestimmt und vor der Offenlegung soll dann erst eine Ortsbesichtigung erfolgen. Wenn bereits jetzt klar sei, dass die Mehrheit sich gegen die Bebauung aussprechen wird, ist die Ortsbesichtigung hinfällig. Bei zukünftigen Entscheidungen über vorhabenbezogene B-Pläne sollte vor der Einleitung über eine Ortsbesichtigung nachgedacht werden, da der Bürger ab der Einleitung für das Verfahren bezahlen muss. Des Weiteren plädiert er dafür, bereits vor einer Einleitungsentscheidung die Bürger zu beteiligen, da dieses auch für den Antragsteller gerechter ist.

 

Herr Röspel führt aus, dass sich die CDU-Fraktion der Abstimmung größtenteils enthalten wird.

 

Frau Kingreen weist darauf hin, dass anhand des Planes über die bestehende Bebauung erkennbar sei, dass kein weiteres Gebäude mehr errichtet werden könne.

 

Herr Treß merkt an, dass Frau Kingreen im UWA die Nachverdichtung befürwortet. Daher sei es unverständlich, dass sie dieses im vorliegenden Fall für unmöglich halte.

 

Herr Reinke erklärt, dass der Rat nicht gegen jegliche Bebauung in Berchum sei. Es komme auf das jeweilige Grundstück an. In der Vergangenheit wurden für andere Grundstücke Beschlüsse getroffen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald / Berchum – einschließlich der Begründung  vom 28.10.2011 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

Die Begründung vom 28.10.2011 ist Bestandteil des Beschlusses  und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald / Berchum soll im ersten Quartal 2012 durchgeführt werden.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Grundstück: Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstücke 427, 428 und einen Teil des Flurstücks 434, gelegen zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und Lürwald. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=147956&selfaction=print