13.12.2011 - 12 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Jones beantragt 1. Lesung, da sowohl eine Stellungsnahme im Verfahren des Einzelhandelverbandes als auch des RVR fehlten.

 

Herr Klinkert verweist auf die bekannte Unterschriftenliste, die sich gegen die Planungen auf der Haßleyer Insel ausspreche. Diesen mehr als 2000 Unterschriften könne nicht ohne Weiteres widersprochen werden. Der vorliegende Beschluss müsse abgelehnt werden.

 

Herr Romberg hält diese Liste für fragwürdig, da viele der Unterzeichner mit dieser Planung und auch Hagen überhaupt nichts zu tun hätten. Daher sollte dem Beschluss gefolgt werden, um dem Investor auch Planungssicherheit zu geben.

 

Herr Schädel führt aus, dass eine Stellungnahme des Einzelhandelsverbandes vorliege, der RVR im Rahmen des Verfahrens um eine Stellungnahme gebeten worden sei, jedoch nicht geantwortet habe.

 

Herr Thieser lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)            Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 – Haßleyer Insel – als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - liegt im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley. Es wird durch die BAB A 45, einem landwirtschaftlichen Weg und die Haßleyer Straße (L 704) begrenzt. 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan ist das oben beschrieben Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Mit dem nächsten und letzten Verfahrensschritt, der öffentlichen Bekanntmachung, wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=147497&selfaction=print