13.12.2011 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Jones kritisiert, dass hier eine wertvolle Gewerbefläche in Fläche für den Einzelhandel umgewandelt werden solle.

 

Herr Schädel erklärt, dass diese Fläche im gültigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt sei. Es gebe dort auch einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Ein Investor sei auf die Stadt zugekommen mit dem Wunsch und dem Antrag, dort ein bestimmtes Vorhaben zu realisieren. Die Verwaltung sei nach dem Baugesetzbuch gehalten,  Anträge auf vorhabenbezogene Bebauungspläne dem Rat vorzulegen. Dies geschehe mit dieser Vorlage.

 

Herr Grothe fügt hinzu, dass hier ein Vollsortimenter sinnvoll sei, da dieser Bereich nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt als Ergänzungsstandort für die Versorgung der Bevölkerung vorgesehen sei.

 

Herr Klinkert bittet darum, über die Punkte a) und b) des Beschlussvorschlages betrennt abzustimmen.

 

Diesem Wunsch folgt Herr Thieser.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der  Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 30.09.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) – Einzelhandel nördlich der Zollstraße – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig beschlossen

 

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das  Plangebiet liegt an der Altenhagener Straße / Zollstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstücke 125 (tlw.), 141 (tlw.) und 194 bis 198.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Arbeitsschritt wird Anfang nächsten Jahres die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zu b):

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=147496&selfaction=print