13.12.2011 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Romberg geht davon aus, dass hier kein Zeitdruck bestehe und daher zunächst eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden könne. Somit würde die heutige Beratung zurückgestellt werden können.

 

Herr Thieser schlägt vor, die Offenlage zu beschließen, anschließend die offizielle Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen, um dann die endgültige Entscheidung treffen zu können.

 

Frau Metz möchte zunächst die Beratung dieser Vorlage zurückstellen, um vorher noch eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Herr Grothe macht deutlich, dass eine Bürgerbeteiligung bereits stattgefunden habe und es jetzt um die Offenlage gehe. Hier können positive oder negative Stellungnahmen abgegeben werden, über die dann entschieden werden müsse. Dann könne auch die Entscheidung fallen, ob das Verfahren erfolgreich oder nicht abgeschlossen würde. Diesen Verfahrensablauf gebe das Baugesetzbuch vor und diesen Ablauf empfehle er.

 

Da auch die Bezirksvertretung Hohenlimburg  einstimmig die Beschlussfassung abgelehnt habe, erklären die Herren Reinke, Thormählen und Arnusch, dass diesem Votum gefolgt werden solle.

 

Herr Thieser hielte es schon für sehr merkwürdig, wenn dieses Verfahren vor dem Offenlegungsbeschluss abgelehnt werden sollte, ohne weitere Stellungnahmen der BürgerInnen zu kennen. Diese sollten abgewartet werden, um dann eine abgewogene Entscheidung treffen zu können.

 

Auch Herr Romberg äußert die Auffassung, dass es zu einer sachgerechten Entscheidung kommen müsse, daher sollten zunächst Bedenken und Anregungen berücksichtigt werden. Außerdem verursache dieses Verfahren keine Kosten für die Stadt, die der Vorhabenträger bereitstellen müsse.

 

Herr Thieser lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald / Berchum – einschließlich der Begründung  vom 28.10.2011 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

Die Begründung vom 28.10.2011 ist Bestandteil des Beschlusses  und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald / Berchum soll im ersten Quartal 2012 durchgeführt werden.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Grundstück: Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstücke 427, 428 und einen Teil des Flurstücks 434, gelegen zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und Lürwald. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 6

Dagegen:

 7

Enthaltungen:

 1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=147495&selfaction=print