07.12.2011 - 7.9 Teiländerung Nr. 94 - Campingplätze Harkortsee ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt erläutert, dass es einerseits immer wieder Abstimmungsprobleme mit den Eigentümern der Campingplätze und der Vergrößerung der Flächen gegeben habe, andererseits der Uferbereich am Harkortsee für die Bürgerinnen und Bürger zugängig gemacht werden solle; hier sei eine touristische Aufwertung denkbar. Außerdem solle durch dieses Bebauungsplanverfahren eine baurechtliche Grundlage für die als illegal im Überschwemmungsgebiet der Ruhr liegenden Campingplätze geschaffen werden.

 

Herr Daniels möchte wissen, ob der Hafenbereich des Yachtclubs durch die Herstellung von Wegen beeinträchtigt werde.

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass der Hafen schon immer zugänglich gewesen wäre und sich die Vorlage auf den Bereich der Campingplätze am Seeufer beziehe.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass es jetzt auf die vermutlich langwierigen Verhandlungen mit den Campingplatzbesitzern ankomme, um einen ausreichend breiten Weg entlang des Ufers bauen zu können. Auf der anderen Seite legalisiere die Stadt die dort errichteten Anlagen der Camper. In diesem Zusammenhang müssten auch Lösungen zu den Themen Hochwasser- und Brandschutz gefunden werden.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Daniels, Kohaupt und Gerbersmann.

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 94 – Campingplätze Harkortsee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Vorhalle –Brockhausen. Das Plangebiet wird begrenzt durch das Ufer des Harkortsees im Westen und Nordwesten, die südwestlichen Grenzen der landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, die Waldfläche im Osten, die nach Osten gerichtete Verlängerung der Straße "Baukey" über diesen o. a. Weg hinaus bis zur Straße "Baukey" und deren östlichem Rand im Südosten und eine in Ost – West Richtung verlaufende Linie nördlich des Hafenbeckens des ehemaligen Yachthafens Harkortsee im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal 2012 die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=146011&selfaction=print