06.12.2011 - 8.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zudiesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11(626) – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 –, ( Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 13 a BauGB ) mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung .

Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.11.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 2/11 wird im Norden durch die Bergstraße, im Osten durch den Parkplatz der CUNO-Berufsschule, im Süden durch eine öffentliche Grünfläche und im Westen durch das Kultopia und die Villa Laufenberg begrenzt.

 

Das gesamte Plangebiet ( Vorhabengebiet + Erweiterungsgebiet ) mit einer Größe von ca. 4000 qm liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 40 und umfasst die Flurstücke 98 und 99, sowie eine Teilfläche des Flurstückes 73.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2011 wird dieses

Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

Mit Veröffentlichung des Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=145979&selfaction=print