23.11.2011 - 4.10 8. Änderungsverfahren Landschaftsplan Hagenhier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Wunsch von Herrn Arnusch begründet Herr Dr. Braun kurz die Notwendigkeit des 8. Änderungsverfahrens zum Landschaftsplan. Danach sind Anpassungen des mittlerweile rd. 18 Jahre alten Landschaftsplans notwendig, um auch zukünftig Landwirte für Belastungen, die aus dem Landschaftsplan erwachsen, finanziell entschädigen zu können.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 8. Landschaftsplanänderungsverfahrens nach § 29 Landschaftsgesetz (LG) in Verbindung mit § 27 LG zur Anpassung der Verbote für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Grünlandflächen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen an die Förderbedingungen der EU nach den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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