23.11.2011 - 4.10 8. Änderungsverfahren Landschaftsplan Hagenhier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 23.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Wunsch von Herrn Arnusch begründet Herr Dr. Braun kurz die
Notwendigkeit des 8. Änderungsverfahrens zum Landschaftsplan. Danach sind
Anpassungen des mittlerweile rd. 18 Jahre alten Landschaftsplans notwendig, um
auch zukünftig Landwirte für Belastungen, die aus dem Landschaftsplan
erwachsen, finanziell entschädigen zu können.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 8.
Landschaftsplanänderungsverfahrens nach § 29 Landschaftsgesetz (LG) in
Verbindung mit § 27 LG zur Anpassung der Verbote für die landwirtschaftliche
Bewirtschaftung der Grünlandflächen in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen an die Förderbedingungen der EU nach den
Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz.
