07.12.2011 - 7.7 8. Änderungsverfahren Landschaftsplan Hagenhier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Tommack erläutert die Problematik zwischen Bewirtschaftungsverboten landwirtschaftlicher
Grünlandflächen und einer Lockerung der Verbote zur intensiveren konventionellen
Nutzung, was die Naturschutzgebiete beeinträchtigen würde. Die Verwaltung suche
derzeit nach einer Lösung, sowohl den Interessen der Landwirtschaft als auch
den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden.
Herr Daniels möchte wissen, ob ein intensiver Düngereinsatz zu Problemen bei der
Grundwasserversorgung führen könne, da immer tiefere Schichten erschlossen
werden müssten. Trotz ausreichender Wassermenge würde eine Wasserknappheit
entstehen, da es immer schwieriger werde, sauberes Trinkwasser zu gewinnen.
Frau Tommack entgegnet, dass der Gewässerschutz bei dieser Änderung des Landschaftsplanes
eine untergeordnete Rolle spiele. Vorrangig gehe es hier um den Schutz von
Pflanzen und Tieren.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des 8. Landschaftsplanänderungsverfahrens nach § 29 Landschaftsgesetz (LG) in
Verbindung mit § 27 LG zur Anpassung der Verbote für die landwirtschaftliche
Bewirtschaftung der Grünlandflächen in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen an die Förderbedingungen der EU nach den
Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz.
