23.11.2011 - 6.9 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Neue Impulse fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 23.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Röhling stellt zunächst klar, dass die HAGENagentur weder die
Planungshoheit besitzt noch Herr des Verfahrens ist. Die Zuständigkeit liegt
bei der Planungsverwaltung.
Herr Arnusch bezeichnet den Beschlussvorschlag als „zu groß
angelegt“ und formuliert einen eigenen Beschlussvorschlag. Herr Krippner
ergänzt, dass es doch zunächst einmal darum geht in Erfahrung zu bringen, was
geht in der Obernahmer und was geht nicht. Es macht keinen Sinn, bei den
Anwohnern eine große Erwartungshaltung aufzubauen, die sich hinterher nicht
erfüllen lässt.
Frau Buddeberg schlägt vor, über beide Anträge nacheinander abzustimmen.
An der weiteren Diskussion beteilen sich Frau Timm-Bergs und Herr Leisten.
Herr Voss erinnert an die bereits
weit fortgeschrittene Zeit und an die noch anstehende Abendveranstaltung der
Bezirksvertretung. Er schließt den ersten Teil dieser BV-Sitzung um 19:22 Uhr
und kündigt an, für Mittwoch, 30. November 2011, 16:00 Uhr, zur Fortsetzung
dieser Sitzung wieder einzuladen. Er appelliert an die CDU- und SPD-Fraktion,
sich bis dahin auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu einigen.
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Fortsetzung der Sitzung am
Mittwoch, 30. November 2011, Beginn: 16:00 Uhr
Herr Voss begrüßt zunächst wieder die Vertreter der Stadtverwaltung, der
Presse sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung und ruft erneut den TOP 6.9
zur weiteren Beratung auf.
Herr Leisten erklärt, dass sich die CDU- und SPD-Fraktionen auf einen gemeinsamen
Beschlussvorschlag geeinigt haben und verliest die geänderten Textpassagen.
Beschluss:
- Die Verwaltung
wird beauftragt, im 1. Quartal 2012 die Eckpunkte der nach Abbruch von
Werk IV umzusetzenden Sanierungssatzung inkl. Zeit- und Finanzierungsaufstellung
vorzulegen. Hierbei sind auch konkret die daraus resultierenden
Konsequenzen und Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung und Nutzung
der ca. 33.000 qm großen Fläche aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang soll
auch überprüft werden, unter welchen Voraussetzungen dort oder im Umfeld
gegebenenfalls eine partielle Wohnbebauung bzw. eine Gewerbenutzung als
möglich angesehen wird oder aber eine naturnahe Grünflächengestaltung mit
Freilegung des Nahmer Baches favorisiert wird. Aufgrund dieser Ergebnisse
soll wie folgt vorgegangen werden:
- Die Verwaltung
wird beauftragt aufzuzeigen, inwieweit die vorhandenen finanziellen Mittel
ausreichen, um die beschlossenen Planungen für das Areal des Königsees
umzusetzen. Ein detaillierter Maßnahmen-, Zeit- und Finanzierungsplan soll
die Einzelschritte aufzeigen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, mittelfristig eine umfassende inhaltliche Neubewertung
für die zukünftige Entwicklung des gesamten Obernahmertals vorzulegen. Zu
berücksichtigen sind hierbei die veränderten Rahmenbedingungen, die sich
nach der Beseitigung des Bahnübergangs Herrenstr., nach dem bevorstehenden
Abriss von Werk IV und nach Realisierung der Renaturierung des Königsee-Arreals
ergeben.
Bei der Bestandsaufnahme und bei der
Perspektiventwicklung hat seitens der Verwaltung eine Abstimmung mit der nrw.urban, dem Werkhof, mit
Hoesch/Thyssen/Krupp und anderen bedeutenden Anrainern bezüglich derer Zukunftsplanungen
zu erfolgen. Es soll auch überprüft werden, ob durch gezielte
Flächennutzungsplan-Änderungen und z. B. durch eine Neuausrichtung des
Energieparks zukunftsträchtige Impulse für die Obernahmer entwickelt werden
können.
- Die Verwaltung
wird gebeten, die unter Punkt 3 genannten Arbeitsschritte und Ergebnisse
mit der Bezirksvertretung, der Bürgerinitiative „Pro Nahmer“ und
den Bürgerinnen und Bürgern der Obernahmer abzustimmen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt auszuloten, inwieweit Förder- und Strukturprogramme des
Landes, des Bundes und der Europäischen Union für die Weiterentwicklung
des Obernahmertals akquiriert werden können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,3 kB
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