23.11.2011 - 6.9 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Neue Impulse fü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Röhling stellt zunächst klar, dass die HAGENagentur weder die Planungshoheit besitzt noch Herr des Verfahrens ist. Die Zuständigkeit liegt bei der Planungsverwaltung.

 

Herr Arnusch bezeichnet den Beschlussvorschlag als „zu groß angelegt“ und formuliert einen eigenen Beschlussvorschlag. Herr Krippner ergänzt, dass es doch zunächst einmal darum geht in Erfahrung zu bringen, was geht in der Obernahmer und was geht nicht. Es macht keinen Sinn, bei den Anwohnern eine große Erwartungshaltung aufzubauen, die sich hinterher nicht erfüllen lässt.

 

Frau Buddeberg schlägt vor, über beide Anträge nacheinander abzustimmen. An der weiteren Diskussion beteilen sich Frau Timm-Bergs und Herr Leisten.

 

Herr Voss erinnert an die bereits weit fortgeschrittene Zeit und an die noch anstehende Abendveranstaltung der Bezirksvertretung. Er schließt den ersten Teil dieser BV-Sitzung um 19:22 Uhr und kündigt an, für Mittwoch, 30. November 2011, 16:00 Uhr, zur Fortsetzung dieser Sitzung wieder einzuladen. Er appelliert an die CDU- und SPD-Fraktion, sich bis dahin auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu einigen.

 

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Fortsetzung der Sitzung am Mittwoch, 30. November 2011, Beginn: 16:00 Uhr

 

 

Herr Voss begrüßt zunächst wieder die Vertreter der Stadtverwaltung, der Presse sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung und ruft erneut den TOP 6.9 zur weiteren Beratung auf.

 

Herr Leisten erklärt, dass sich die CDU- und SPD-Fraktionen auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag geeinigt haben und verliest die geänderten Textpassagen.

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Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Quartal 2012 die Eckpunkte der nach Abbruch von Werk IV umzusetzenden Sanierungssatzung inkl. Zeit- und Finanzierungsaufstellung vorzulegen. Hierbei sind auch konkret die daraus resultierenden Konsequenzen und Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung und Nutzung der ca. 33.000 qm großen Fläche aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, unter welchen Voraussetzungen dort oder im Umfeld gegebenenfalls eine partielle Wohnbebauung bzw. eine Gewerbenutzung als möglich angesehen wird oder aber eine naturnahe Grünflächengestaltung mit Freilegung des Nahmer Baches favorisiert wird. Aufgrund dieser Ergebnisse soll wie folgt vorgegangen werden:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, inwieweit die vorhandenen finanziellen Mittel ausreichen, um die beschlossenen Planungen für das Areal des Königsees umzusetzen. Ein detaillierter Maßnahmen-, Zeit- und Finanzierungsplan soll die Einzelschritte aufzeigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mittelfristig eine umfassende inhaltliche Neubewertung für die zukünftige Entwicklung des gesamten Obernahmertals vorzulegen. Zu berücksichtigen sind hierbei die veränderten Rahmenbedingungen, die sich nach der Beseitigung des Bahnübergangs Herrenstr., nach dem bevorstehenden Abriss von Werk IV und nach Realisierung der Renaturierung des Königsee-Arreals ergeben.

 

Bei der Bestandsaufnahme und bei der Perspektiventwicklung hat seitens der Verwaltung eine Abstimmung mit der nrw.urban, dem Werkhof, mit Hoesch/Thyssen/Krupp und anderen bedeutenden Anrainern bezüglich derer Zukunftsplanungen zu erfolgen. Es soll auch überprüft werden, ob durch gezielte Flächennutzungsplan-Änderungen und z. B. durch eine Neuausrichtung des Energieparks zukunftsträchtige Impulse für die Obernahmer entwickelt werden können.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die unter Punkt 3 genannten Arbeitsschritte und Ergebnisse mit der Bezirksvertretung, der Bürgerinitiative „Pro Nahmer“ und den Bürgerinnen und Bürgern der Obernahmer abzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt auszuloten, inwieweit Förder- und Strukturprogramme des Landes, des Bundes und der Europäischen Union für die Weiterentwicklung des Obernahmertals akquiriert werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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