23.11.2011 - 4.1 der SPD-Fraktion: Eilper Denkmal

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Anlass, dieses Thema nochmals zu erörtern, sei zum Einen die damalige Beschwerde aus der Einwohnerfragestunde aber auch der Vorfall, dass ein Passant von einem Hund gebissen wurde, dessen Besitzer zu den Personen gehöre, die sich Alkohol trinkend am Eilper Denkmal aufhalten, so Herr Dahme.

 

Aufgrund der Antwort, Bezug nehmend auf die Frage aus der Einwohnerfragestunde vom 21.09.2011, wonach der Bereich des Eilper Denkmals nicht als Anlage im Sinne des Gesetzes gelte, schlägt Herr Dahme vor, die Verwaltung entsprechend prüfen zu lassen, ob das Eilper Denkmal und dessen Umfeld, nach Umsetzung der Beschlüsse zum Stadtumbau, als Anlage nach §2 Abs. 2 Gebietsordnung eingestuft werden kann.

So gebe es zumindest eine rechtliche Grundlage, dort einzuschreiten.

 

Eventuell, so Herr Schulz, müsse vorab eine entsprechende Umwidmung vorgenommen werden. Dies möge ebenfalls geprüft werden.

 

Den angesprochenen Arbeitskreis, der sich mit diesen Szenen beschäftige, gebe es bereits nicht mehr, so Frau Priester-Büdenbender. Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei haben berichtet, dass die Situation dort nicht als so störend empfunden werde, wie von vielen angenommen. Was dieser Arbeitskreis bewerkstelligen sollte, ist, für die Notdurft entsprechende Einrichtungen zu schaffen.

 

Herr Dr. Bleicher weist auf einen Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion des Landtags Nordrhein-Westfalen hin, der das Ordnungsbehördengesetz ändern will. So soll nicht mehr vom Begriff Anlagen die Rede sein, sondern von Brennpunkten. Bisher haben man keine vernünftige Handhabe entsprechend einzugreifen. Eine Änderung könne einiges erleichtern. So wäre es schön, wenn dieser Antrag entsprechend beschlossen werde.

 

Herr Pfeiffer plädiert dafür, auch das Umfeld des Denkmals im Beschlussvorschlag mit einzubeziehen, um ein Verschieben der Situation auf den beispielsweise 20 Meter entfernten Bleichplatz zu verhindern.

 

Weitergehenden Erörterungsbedarf ergibt sich nicht.

 

 

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Beschluss:

Die BVED beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das Eilper Denkmal und dessen  Umfeld, nach Umsetzung der Beschlüsse zum Stadtumbau, als Anlage nach §2 Abs. 2 Gebietsordnung eingestuft werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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