02.03.2005 - 12 Offene Ganztagsgrundschule in HagenEntwicklungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Sterungsgruppe OGS
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 02.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Finkensiep möchte sich
als Vorsitzender der AG 5 für diese umfangreiche und sachliche informative
ämterübergreifende Vorlage. Die AG 5 begrüsse diese Vorlage der Verwaltung,
nimmt diese zustimmend zur Kenntnis und bittet bezüglich der Umsetzung der
Beschlussvorschläge auch um zügige Beratung und um Zustimmung in den Gremien
und im Rat der Stadt Hagen, damit die betroffenen Träger auch frühzeitig planen
könnten für die nächste Periode. Die AG 5 stelle bezüglich des Finanzbedarfes
fest, dass auschließlich nur mit dem
für das kommende Schuljahr vorgeschlagenen Finanzrahmen die Fortsetzung der
Arbeit für die Träger im Offenen Ganztag möglich sei. Die AG 5 unterstütze
ausdrücklich das Bemühen des Oberbürgermeisters gegenüber dem Land die
Verpflichtung zur ausreichenden finanziellen Ausstattung des Offenen Ganztags
einzufordern.
Frau Klos-Eckermann teilt mit,
dass ihre Fraktion die Vorlage
zustimmend zur Kenntnis nehme.
Herr Schledorn äußert sein
Erschrecken darüber, dass die Kinder im Offenen Ganztag wie in der Vorlage
dargestellt zu einem großen Teil keine oder keine ausreichende Nahrung zu sich
nähmen. Es müsse darüber nachgedacht werden, wie so eine katastrophale
Entwicklung angegangen werden könne.
Herr Haensel möchte daran
anknüpfen und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das Diakonische Werk
Träger der Erwin Hegemann - Schule sei. Man liege preislich deutlich unter
dem beschriebenen Niveau für Mahlzeiten. Für eine Mittagsmahlzeit würden 2
erhoben. Am Anfang habe man eine hohe Anmeldungsquote gehabt, aber die Kinder
seien nicht in der Lage gewesen, die entsprechenden Mittel mitzubringen.
Daraufhin habe es reihenweise Abmeldungen vom Mittag gegeben. Man sei
mittlerweile bei einer Zahl von 10
Portionen. Anfangs seien es 50 Portionen gewesen. Dies sei auch ein
Trägerproblem. Zum Einen sei ihm das Thema Ernährung und Gesundheit bei Kindern
enorm wichtig, aber zum Anderen ergebe sich die Frage, wie ein Träger das wirtschaftlich abbilden
solle. Es sei ein Dilemma.
Herr Fischer betont, dass
hier deutlich würde, dass es um ein miteinander arbeiten ginge. Man habe in
Stadtteilen, wie Herr Haensel sie gerade beschrieben habe, ganz eng mit der
Schulleitung zusammengearbeitet. Dies sei sehr erfolgreich gewesen. Es wäre
daher empfehlenswert, bezüglich dieser
Problematik auf Trägerebene zusammen
mit den Schulleitungen und der Verwaltung zusammenzuarbeiten.
Herr Gebauer möchte auf
die in der Vorlage auf Seite 5 des Teil 3 genannten Handlungsbedarfe im
stufenweisen Ausbau hinweisen. Dort seien drei Schulen genannt und er verstünde
die Aussage dahingehend, dass dort nur Beispiele stünden, da es auch noch
andere Schulen gebe, bei denen der Bedarf auch höher sei als die tatsächlichen
Angebote. Er weist ausdrücklich auf Teil 2 der Seite 2 der Vorlage hin, wo
unter Nr. 1 stünde, dass die Verwaltung beauftragt würde, gemäß der in der
Vorlage dargestellten Handlungsbedarfe an den bestehenden Offenen
Ganztagsschulen bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und nicht nur
an den drei genannten Schulen.
Herr Strüwer sagt, ihm sei
auch aufgefallen, dass bei der
Umsetzung der Anmeldestand bei einzelnen Grundschulen doch erheblich niedriger
sei als die geplante Teilnehmer- und Gruppenzahl. Deshalb gebe es ähnlich auch
wie in der ersten Ausbaustufe noch Bewegung drin und deshalb sei es hilfreich,
wie Herr Gebauer es angesprochen habe, darauf Acht zu geben, wenn in anderen
Feldern mehr Bedarf sei, zu versuchen, dem auch zu entsprechen.
Herr Goldbach teilt in
Bezug auf die Anmeldezahlen mit, dass es nicht aktuellsten Datums sei, was die
Starterschulen 2 angingen. Dies sei ein Zwischenstand, der zu einem bestimmten
Zeitpunkt abgefragt worden sei.
Unabhängig davon könne es natürlich
passieren, dass der Bedarf durchaus mal etwas abweichend sei, d.h. nicht jede
Gruppe sofort voll sei. Es gebe Spielraum für diejenigen, die im zweiten Jahr
einer solchen Schule als Lernanfänger einen neuen Platz haben wollten.
Der Rat habe seinerzeit
flächendeckende Einführung beschlossen. Je mehr Gruppen an einzelnen Schulen
aufgrund bestehenden Bedarfes eingerichtet würden, desto weniger könnte in der
letzten Ausbaustufe Flächendeckung hergestellt werden. Es könne sein, dass
einzelne Schulen im vierten Jahr dann nicht mehr mit drin seien, wenn man nicht
über die 25 % springen wolle.
Zur Einführung der Offenen
Ganztagsgrundschule seien bestimmte Richtgrößen für Schulen vorgegeben worden.
Hiervon sei die Bekenntnisschule betroffen. An der Overbergschule gebe es jetzt eine Warteliste, die eine Gruppe, die
dort vorgesehen sei, bei weitem übertreffe. Benachbart sei die
Gemeinschaftsschule, in der zwei Gruppen vorgesehen seien. Dies sei jedoch ein
Problem, mit dem sich vorrangig der Schulausschuss befassen müsse.
Herr Haensel interessiert
sich für die Erfahrungen, die die freien Träger im Augenblick machen. Viele der
Schüler, mit denen man gestartet sei, habe man zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
Es gebe ein hohes Maß an Fluktuation. Er würde gern wissen, wieviel Kinder man
in Gänze schon gehabt habe.
Sowohl Herr Gebauer als auch Herr
Fischer können für ihre Schulen die
Fluktuation nicht bestätigen.
Herr Strüwer merkt an, dass
dies zwar eine umfangreiche Vorlage sei, die sich aber wesentlich auf die
finanziellen Aspekte und Ausbaustufen
beziehe, weniger auf die Hinterfragung der inhaltlichen Arbeit. Dies müsse
unbedingt an anderer Stelle geschehen.
Es sei ein Paradebeispiel dafür, dass der
Eine Gesetze mache und der Andere müsse mit Geld dafür sorgen, sie umzusetzen.
Er erinnert daran, dass man die Offene Ganztagsgrundschule in Hagen mit dem
Hinweis der Kostenneutralität eingeführt habe.
Dies sähe so aus, dass man bis zum
Jahre 2008 mit gut zwei Millionen Euro dabei sei.
Herr Schledorn ist der
Meinung, dass die Verwaltung hier von falschen Berechnungsgrundlagen
ausgegangen sei.
Herr Feldhaus interessiert
sich für die Finanzierungsfragen. Pro Gruppe seien 40.000 angesetzt worden.
Er schlägt vor, dies pro Kind auszurechnen, da die Zahl der Kinder pro Gruppe
doch sehr unterschiedlich sei.
Dadurch könnten Einsparungsmaßnahmen
in den Grenzfällen, in denen man in die nächste Gruppengröße stosse, ein wenig
abzumildern.
Herr Goldbach erwidert
dazu, dass dies im Wesentlichen passiere. Man habe am Ende ausgewiesen, was der
kommunale Zuschuss pro ein Platz pro
Kind. Das Personalkostenrisiko der Träger müsse natürlich mitberücksichtigt
werden. Es könne nicht in Gänze dem Träger angelastet werden. Die Berträge, die
tatsächlich ausgezahlt würden, würden anhand der Gruppengrößen ermittelt.
Grundschulen und Sonderschulen könnten hier nicht verglichen werden, da die
Gruppengrößen unterschiedlich vorgesehen seien.
Der Aussage von Herrn Schledorn hält
er entgegen, dass sich die Verwaltung nicht verrechnet habe. Es habe sich
herausgestellt, dass die Annahmen nicht dauerhaft belastbar seien. In der
seinerzeit vorgenommenen Bedarfabfrage hätte sich für das gesamte Stadtgebiet
ein Betrag von 50 ergeben. In der Entwicklung habe sich jedoch ergeben, dass
sich die Beitragsstärkeren zurückhielten und auch noch andere Angebote
annähmen. Die ärmeren Stadtteile seien stark beteiligt. Die eingehenden
Beiträge hätten sich seit Einführung des SGB II dramatisch reduziert.
Mittlerweile zahle nur noch jeder Zweite einen Beitrag. Und so errechne sich
der jetzige Durchschnittspreis von 30 , der hochgerechnet auf das Jahr 2007 zu
einem Einnahmeverlust von 400.000 führe.
Das, was den Trägern zugemutet worden
sei, sei nur möglich gewesen, weil das restliche Jahr nur 11 Monate umfasste.
Im zweiten Jahr sei dies nicht mehr möglich.
40.000 seien an der unteren Grenze
dessen, was möglich sei.
Herr Fischer fordert die
Anwesenden auf, die Arbeit auch auf Landesebene zu unterstützen, da sie sich in
vielerlei Hinsicht bestätigt habe.
Der Inhalt von
Punkt 5 der Beschlussfassung stößt
auf Verständnisfragen, die
Herr Steuber zu klären
weiß.
Diese Ziffer 5 sei nicht von der
Fachverwaltung, sondern von der Finanzverwaltung eingefügt worden. Bei diesem
Appell ginge es darum, zukünftig Veränderungen herbeizuführen und diejenigen,
die Finanzmittel aus dem Bund und
Landesbereich geben,
zu veranlassen, einen größtmöglichen Austausch zwischen allen
Finanztöpfen zu organisieren. Ob die Förderstruktur jemals verändert würde, sei
eine zweite Frage.
Abschließend läßt Herr Strüwer über
den Beschlussvorschlag in der veränderten Form abstimmen.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der in der Vorlage
dargestellten Handlungsbedarfe
1.
an den
bestehenden Offenen Ganztagsschulen/ Starterschulen I des Schuljahres 2004/05
bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und
2.
die
Starterschulen II zum Schuljahr 2005/06 entsprechend der dargestellten zweiten
Ausbausstufe in Betrieb zu nehmen.
3.
den
Kooperationspartnern der Offenen Ganztagsschulen entsprechend der dargestellten
Finanzbedarfe zum Schuljahr 2005/06 pro Gruppe und Schuljahr ein Budget von
40.000 an Grundschulen und an Sonderschulen ein Budget von 26.940 zur
Verfügung zu stellen, sowie diese zusätzlich erforderlichen Mittel im
Haushaltsplan 2005 zu veranschlagen.
4.
die
zur Administration des Umsetzungsprozesses erforderlichen personellen
Ressourcen zu beschreiben, zu bemessen und bedarfsgerecht bereitzustellen.
5.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung
zu
verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsschule für die
Gemeinden
grundsätzlich nicht
haushaltsneutral möglich ist, sondern vielmehr erhebliche
zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt. Dies sei im
Zusammenhang mit
der Finanzierung durch das Land NRW entsprechend zu berücksichtigen und
zwar
dergestalt, dass den Gemeinden eine gemeinsame flexible Bewirtschaftung
der
Landeszuweisung und der Bundesmittel ermöglicht und zugestanden wird.
