10.11.2011 - 9 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen schlägt den Zusatz zum
Beschlussvorschlag vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Vorhabenträger
zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen
durchgeführt werden kann.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung nebst der Begründung vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Zusatz des Umweltausschusses:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von
Waldflächen durchgeführt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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