10.11.2011 - 8 Pflanzungen von innerstädtischen Einzelbäumen /...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Strähler

Herr Dr. Braun erläutert im Zusammenhang mit Außenbereichsausgleich nach Landschaftsrecht die Kostenintensität eines möglichen Ausgleichs durch Straßenbäume. Herr Sieling verweist auf die Forderung von Hagen Aktiv nach Verschärfung bzw. Wiedereinführung der Baumschutzsatzung mindestens einer Baumrichtlinie. Herr Meier betont den Wert der Straßenbäume für die Innenstädte. Der Ausgleich im Hagener Süden sei sehr gut, im Innenbereich sollten auch andere Formen, wie Dachflächenbegrünung, etc. einbezogen werden. Im Einzelfall müsse mit Augenmaß gehandelt und ggf. dem Investor Mehraufwand erlassen werden. Herr Prof. Dr. Ullrich begrüßt die Vorlage, betont jedoch, dies habe nichts mit Ökopunkten zu tun. Darüber hinaus äußert sich Herr Prof. Dr. Ullrich zum Thema Stadtökologie und Kompensation auf Kyrillflächen. Am Beispiel Arcadeon sollte Stadtgrün  1:1 umgesetzt werden. Herr Warmeling führt aus, die Vorlage zeige die finanziellen Konsequenzen der abgeschafften Baumschutzsatzung auf und sieht die Vorlage kritisch. Herr Dr. Schmidt  erläutert, der Rat könne in der Bauleitplanung Kompensation auf Null wegwägen. Mit der Vorlage solle etwas für die Innenstädte getan werden.  Bei einer Bewertung nach Landschaftsrecht, könnten für einen Betrag von ca. 5.000 € lediglich 3 Straßenbäume gepflanzt und gepflegt werden, daher werde an der Intention des Landschaftsrechts vorbei gehandelt. Herr Dr. Braun ergänzt, es gehe nicht um Ökopunkte sondern um die Basis einer ökologischen Berechnung. Anspruch des Landschaftsrechts sei ein 100%iger Ausgleich oder Ersatz. Das Landschaftsrecht sehe beim Ausgleich einerseits den  Außenbereich und andererseits den Innenbereich mit der Möglichkeit der Baumschutzsatzung. Problematisch sei letztlich die Kostenhürde. Herr Voigt begrüßt den Verwaltungsvorschlag.  Herr Sieling fordert mehr Schutz für Innenstadtbäume, deren Funktion u.a. die Bindung von Staub, etc. sei.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss:

Die Pflanzung von Stadtbäumen als Kompensationsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch in der Bauleitplanung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen

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