06.12.2011 - 8.13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Homm macht auf einen bereits gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Mitte aufmerksam, der vorsehe, einen Fußgängerüberweg an der Altenhagener Straße in Höhe der Hermannstraße einzurichten. Dieser sei in der Vorlage nicht berücksichtigt. Ergänzend erläutert Herr Kämmerer, dass auch beschlossen wurde, dass die Finanzierung vom Investor zu tragen sei.

In diesem Zusammenhang verweist Herr Kempkens auch auf die nicht alten- und behindertengerechte Treppenanlage in diesem Bereich.

 

Herr Grothe erklärt, dass es sich zunächst um die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens handelt. Bei den Plänen gehe es zunächst nur um grobe Darstellungen. Er sagt zu, dass alle Details im Verfahren abgearbeitet werden, so auch die Querungshilfe über die Altenhagener Straße und auch die Frage des Abgangs vom Gelände und dessen Finanzierung.

 

Herr Kempkens möchte außerdem wissen, ob hier die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes eingehalten werden und keine Überversorgung gegeben sei.

 

Herr Grothe stellt klar, dass sich die Verkaufsfläche von Discounter und Vollsortimenter ergänzen und so dem Einzelhandelskonzept entsprechen. Er macht weiter deutlich, dass hier Baurecht für einen Vollsortimenter geschaffen werden soll, der in diesem Bereich in der Nahversorgung fehle.

 

Eine Verständnisfrage von Herrn Kämmerer wird von Herrn Glaeser beantwortet.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Kempkens erklärt Herr Grothe, dass sich das Gebäude der Fa. Aldi nicht im Eigentum der Stadt befinde.

 

Herr Glaeser stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der  Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 30.09.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) – Einzelhandel nördlich der Zollstraße – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das  Plangebiet liegt an der Altenhagener Straße / Zollstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstücke 125 (tlw.), 141 (tlw.) und 194 bis 198.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Arbeitsschritt wird Anfang nächsten Jahres die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=144023&selfaction=print