10.11.2011 - 7.6 Endgültige Teileinziehung einer Teilfläche der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 10.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 3 des Straßen- und Weggesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 296 und S. 355, ber. 207 S. 327), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG I vom 13.03.2007 (GV. NRW. S. 133), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Teileinziehung
einer Teilfläche der Eugen-Richter-Straße
Die Verkehrsfläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Haspe Flur 57 Flurstück 31.
Die bestehende Widmung der Verkehrsfläche wird
nachträglich auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Die teileinzuziehende Verkehrsfläche ist in dem
im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
