10.11.2011 - 7.6 Endgültige Teileinziehung einer Teilfläche der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Bremser regt an, einen eventuellen Rückbau der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich aufgrund des rückläufigen Verkehrs zu überprüfen. Ohne weitere Wortmeldung ergeht nachstehender Beschluss.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 3 des Straßen- und Weggesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 296 und S. 355, ber. 207 S. 327), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG I vom 13.03.2007  (GV. NRW. S. 133), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Teileinziehung

 

einer Teilfläche der Eugen-Richter-Straße

 

Die Verkehrsfläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Haspe Flur 57 Flurstück 31.

Die bestehende Widmung der Verkehrsfläche wird nachträglich auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Die teileinzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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