09.11.2011 - 5.6 Endgültige Einziehung Buswende Fleyer-/Feithstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein Übersichtsplan zur Vorlage ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 4 Gegenstand der Niederschrift.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 296 und S. 355, ber. 207 S. 327), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG I vom 13.03.2007 (GV. NRW S. 133), wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung

einer Teilfläche der Fleyer Straße

 

Die Verkehrsfläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Fley, Flur 1, Flurstücke 408 und 394 mit einer Größe von ca. 345 qm.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen

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