20.10.2011 - 5.2 Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielfl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 20.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass Herr Bezirksbürgermeister Glaeser den Wunsch geäußert hat, in § 1 des Satzungsänderungsentwurfs für öffentliche Spielflächen an den letzten Satz den Zusatz anzuhängen "entsprechend der jeweils ausgewiesenen Nutzungsbedingungen".
Herrn Strüwer ist unklar, welche Auswirkungen die von Herrn Bezirksbürgermeister Glaeser gewünschte Formulierung haben wird. Er berichtet zum inhaltlichen Verlauf des Verfahrens und stellt positiv heraus, dass die Bezirksvertretungen Haspe und Hohenlimburg die Nutzungseinschränkungen für bestimmte Spielflächen sogar zurückgefahren haben.
Herr Bezirksbürgermeister Glaeser erklärt, dass der Zusatz deshalb von ihm gewünscht wird, weil es auf den Spielflächen im Stadtbezirk Mitte teilweise unterschiedliche Altersbegrenzungen gibt (siehe auch § 3 der Satzung).
Frau Nigbur-Martini bittet mit Hinweis auf die in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage abgedruckte Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen darum, in § 6 Absatz 1 Nr. 10 nicht nur auf das Verbot zum "Konsum alkoholischer Getränke" abzustellen. Sie bittet darum, stattdessen "Konsum berauschender Mittel" zu formulieren.
Herr Strüwer weist darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen durch die Satzung festgelegt werden und notwendige Einschränkungen dann durch Beschlussfassungen in den Bezirksvertretungen erfolgen können.
Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt aufgrund der Tatsache, dass heute nicht geklärt werden kann, welche Auswirkungen der Zusatz von Herrn Bezirksbürgermeister Glaeser auf die Satzung haben wird, vor, im Haupt- und Finanzausschuss zunächst wie im Jugendhilfeausschuss zu beschließen und die Frage bis zur Ratssitzung am 24.11.2011 zu klären. Er macht deutlich, dass in der Ratssitzung dann auch die Unterschiede, die sich aus der Formulierung mit oder ohne Zusatz ergeben, deutlich werden müssen.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, unter Einbeziehung der Empfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 20.09.2011 (siehe Anlage), folgenden Beschluss zu fassen:
- die
Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen, wie sie als Anlage 1
Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom
07.09.2011 ist, allerdings ohne
die abweichende Altersbeschränkung und Nutzungszeit für den
Kinderspielplatz Sollingweg,
- den VI. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen vom 24. Oktober 1985 (Gebietsordnung) in der Fassung des V. Nachtrags vom 5. Juli 2006, wie er als Anlage 2 Gegenstand der der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom 07.09.2011 ist.
- Die Verwaltung wird gebeten, an jeder
Spielfläche die neue Satzung gut kenntlich zu veröffentlichen.
- Die Sonderregelungen für den Bolzplatz
Jungfernbruch und den Kinderspielplatz Oedeweg sollen insofern verändert
werden, dass zwar die Altersbeschränkung bestehen bleibt, aber die Uhrzeit
aufgehoben wird. Es sollen die generellen Öffnungszeiten gelten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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