08.03.2005 - 8 Vergünstigte Eintrittspreise für den Personenkr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Fiedler erläutert die Verwaltungsvorlage. Er teilt mit, dass momentan rund 11000 ALG II Bezieher auf der Grundlage dieser Regelung zur Inanspruchnahme der vergünstigten Leistungen berechtigt sind.

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Beschluss:

Für Empfänger laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und Empfänger von Sozialhilfe ( auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft wird eine Berechtigungskarte zur Inanspruchnahme vergünstigter Eintrittspreise und Beiträge ausgestellt.

 

 

 


 

Nach dem Ratsbeschluss vom 30.8.1984 wurden für

Ø      Arbeitslosengeldempfänger,

Ø      Arbeitslosenhilfeempfänger nebst Familienangehörigen und

Ø      Sozialhilfeempfänger nebst Familienangehörigen

Berechtigungskarten ausgestellt, die bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eine finanzielle Hilfestellung zum Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen geben sollen.

Aufgrund der zwischenzeitlichen Änderungen, insbesondere zum 1.1.2005, ist die Anpassung dieser Regelungen an die neue Situation erforderlich.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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