12.10.2011 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Leisten beantragt, dass die in der Vorlage unter Punkt 8.5.2 vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen in Hohenlimburg erfolgen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung, nebst der Begründung  vom 22.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die in der Vorlage unter Punkt 8.5.2 vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sollen in Hohenlimburg erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung und der Begründung vom 22.09.2011, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 22.09.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=142602&selfaction=print