22.03.2004 - 7.2 Vernetzungs- und Betreiberkonzept für DV-Verkab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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HABIT wird beauftragt, im Rahmen der personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Schulverkabelungen nach folgendem Vernetzungs- und Betreiberkonzept zu erstellen:

·        Bei Neubau und Grundsanierung einer Schule wird eine strukturierte Verkabelung wie in der Vorlage 200030/03 beschrieben auf LWL-Basis nach den Bedürfnissen der Schule mit eingeplant.

·        Neuverkabelungen im Gebäudebestand, die nicht im Rahmen einer Grundsanierung erfolgen, werden bei Schulen mit zentralen Servern oder Computerräumen ebenfalls nach dem LWL-Konzept durchgeführt. Bei den übrigen Schulen mit geringeren Anforderungen an Übertragungsbandbreite, Verfügbarkeit und Zukunftssicherheit soll eine möglichst kostengünstige Form der Vernetzung gewählt werden (z. B. mittels Kupferkabel oder über das Stromnetz).

·        Erweiterungen bestehender Netze, die von Fachfirmen auf Basis qualitativ hochwertiger Kupferkabel hergestellt wurden (CAT 5 oder besser), können in Kupfertechnologie erfolgen. Für die Planung und Realisierung von Erweiterungen eines Netzes, das von Fachfirmen im Auftrag der Schule erstellt wurde, stellt die Schule HABIT geeignete Dokumentationen zur Verfügung (Grundrisspläne mit Verteilern, Unterverteilern, Verlegewegen und Anschlusspunkten; Bezeichnung der aktiven Komponenten; Beschreibung der verwendeten Materialien, insbesondere Kabel, Steckertypen und Dosen; Patch-Listen; Messprotokolle).

Bei der Durchführung von Erweiterungen bleiben die Verantwortlichkeiten für das bestehende Netz, z. B. in Bezug auf die Einhaltung von Brandschutzvorschriften, bei demjenigen, der das Netz erstellt hat. Die Verwaltung und die von ihr beauftragten Firmen übernehmen lediglich die Verantwortung für die vorgenommenen Netz-Ausbauten.

·        Bestehende Netze, die nicht den Standards entsprechen, werden von der Verwaltung auch nicht erweitert (keine Vermischung von unstrukturierten mit strukturierten Netzen).

Wenn die Neuverkabelung einer Schule wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, kann ein zusätzliches Netz errichtet werden, das physikalisch von dem vorhandenen getrennt ist. Je nach Anforderung an die Übertragungsbandbreite, Verfügbarkeit und Zukunftssicherheit erfolgt die Vernetzung nach dem LWL-Konzept oder auf Basis von Kupferkabel bzw. anderer Technologien.

·        Auftretende Störungen werden nach Auftrag durch die Schule von den Schuladministratoren geprüft und – wenn möglich – behoben.

·        Sofern die Fehlersuche oder -behebung spezielles Fachwissen, Werkzeug oder Material erfordert, erteilt HABIT in Abstimmung mit der Schule einer Fachfirma einen entsprechenden Auftrag. Voraussetzung hierfür ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und das Vorhandensein der benötigten finanziellen Mittel im Etat des Schulverwaltungsamtes (Schulpauschale).

     Durch die erforderlichen Vor- und Abstimmungsarbeiten (Vorprüfung, Klärung der Finanzierung, Auftragserteilung, ggf. Beschaffung von Ersatzgeräten) ist regelmäßig von einer mehrtägigen Dauer der Fehlerbehebung auszugehen. U. U. kann das gesamte Schulnetz für mehrere Wochen oder gar Monate ausfallen (Lieferzeit von Ersatzgeräten: bis zu 6 Wochen).

·        Für strukturierte Schulnetze können auf Wunsch der jeweiligen Schule Wartungsverträge abgeschlossen werden. Diese stellen sicher, dass Ersatzgeräte bereitstehen und keine zusätzlichen Mittel für Fehleranalyse, Fehlerbehebung und Material aufgebracht werden müssen. Dadurch werden  Reaktions- und Fehlerbehebungszeiten erheblich verringert. Dies kann bei hoher Integration der PC und Netze in den Unterricht bereits während der Gewährleistungsdauer sinnvoll sein.

     Voraussetzung für den Abschluss von Wartungsverträgen ist das Vorhandensein geeigneter Dokumentationen (s. o.) und der benötigten finanziellen Mittel im Etat der Schule.

 

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 11

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1421&selfaction=print