06.10.2011 - 5.25 Teiländerung Nr. 93 - Weststraße Nord - zum Flä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier erklärt sich gemäß § 43 in Verbindung mit § 31 GO NW für befangen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 93 – Weststraße Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße (B226), der BAB A1 und der Herdecker Straße (B54).

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2. Quartal 2012 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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25.10.2012

Der Abgleich mit dem Einzelhandelskonzept ist noch nicht abgeschlossen.

06.05.2013

Sortimentsliste muss noch bis Ende 2013 geklärt werden.

 

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