06.10.2011 - 5.23 Bebauungsplan Nr. 11/11 (635) - Wohnbebauung W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.23
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 11/11 (635) - Wohnbebauung Wörthstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und beschließt von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Eilpe im südlichen Bereich der Wörthstraße zwischen der Gesamtschule Eilpe und dem Sportplatz.
Er beinhaltet die Grundstücke: Gemarkung Hagen, Flur 11, Flurstücke 74 bis 76 tlw. 121 tlw., 126, tlw. 128 tlw. und in der Flur 12 das Flurstück 1085 tlw. .
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrenschritt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 1. Halbjahr 2012 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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365,6 kB
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