06.10.2011 - 5.12 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass der Zusatz des Umweltausschusses im darauf folgenden Stadtentwicklungsausschuss nicht beschlossen wurde.

 

Frau Kingreen erklärt, dass der beschlossene Zusatz bereits gesetzlich vorgesehen ist. Dieser wurde ergänzend beschlossen, da sich in der Vergangenheit nicht daran gehalten worden sei. Sie lobt die Verwaltung für die positive Abwicklung des Verfahrens. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werde der Vorlage trotzdem nicht zustimmen, da nach allen vergangenen Geschehnissen die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt werde. Die Situation bezüglich des Grundwassers, die Standfestigkeit der Wände und die Ewigkeitskosten würden nicht gebührend berücksichtigt. Sie ist der Auffassung, dass die Stadt die Kosten letztendlich tragen muss.

 

Herr Dr. Bücker führt für die Fraktion Hagen Aktiv aus, dass diese ebenfalls gegen die Erweiterung stimmen werde, da der Naturschutz klar im Mittelpunkt stehen sollte. Die jährlich abzupumpenden Wassermengen würden mehrfach die Hasper Talsperre füllen. Der ortsnahe Barmer Teich würde dadurch austrocknen.

 

Herr Dr. Ramrath erinnert daran, dass der Stadtentwicklungsausschuss am Ende eines 6-jährigen intensiven Verfahrens, in welchem diese Belange erörtert wurden,  dem Beschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Die Vorteile zur Stärkung eines solchen Gewerbebetriebes seien vorrangig. Er erklärt, dass es nur um eine Vertiefung und keinen zusätzlichen Flächenverbrauch geht. Es wird eine Höhlennachschau und Überprüfung erfolgen. Im Anschluss wird eine Lösung mit dem Eigentümer gesucht.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass er dem Protokoll ein Schreiben der Firma Rheinkalk beifügen wird, (siehe Anlage 9 der Niederschrift) aus dem hervor geht, dass die Höhlenschau erfolgt. Daher ist kein Zusatz im Beschluss erforderlich.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen fasst gem. § 68 WHG den als Anlage II angefügten Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Steinbruchs „Donnerkuhle“ einschließlich der dazugehörenden Anlagen und der Entscheidung über die eingegangenen Einwendungen.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung,  den als Anlage II angefügten Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörenden Anlagen gem. § 74 (4) VwVfG an die Rheinkalk Eifel-Sauerland GmbH & Co. KG zuzustellen und öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabensträgerin am 13.12.2011 zugestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 10.01.2012 bis zum 24.01.2012.

 

Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde beim Verwaltungsgericht Klage erhoben.

Stand: 04.04.2012

 

Stand: 22.10.2012

Kein neuer Sachstand

 

Stand 06.05.2013: Keiner neuer Sachstand

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen