29.09.2011 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses sh. TOP 13.

 

 

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Beschluss:

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 29.07.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) Wohnbebauung Habichtsweg  gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nördlich des Habichtsweges an der Haßleyer Straße im Stadtteil Emst.  Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 7 Flurstück 451. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt sollen im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

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Anlagen

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