29.09.2011 - 17 1) Bebauungsplan Nr. 5/05 (571) Feithstr./Knipp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Bleja

Herr Warmeling fragt nach einem Ausgleich für die zu fällenden Bäume auf dem Grundstück. Herr Bleja erläutert, aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben sei eine formale Prüfung nicht möglich. Frau Kingreen appelliert, den Vorhabenträger anzusprechen, um auf freiwilliger Ebene etwas zu tun. Auch für Herrn Dr. Hülsbusch ergibt sich ein parkähnlicher Charakter, daher sei es falsch, ohne Ersatz zu bebauen. Herr Tress verweist darauf, dass der größte Teil der Fläche bereits jetzt im FNP liege.

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Beschluss:

Zu 1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/05 (571)  Feithstr./Knippschildstr. – Erweiterung DRK

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu 2a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/11 (631) – Feithstr./Knippschildstr. – gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplanung der Innenentwicklung,.

 

Zu 2b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte südöstlich der Einmündung der Knippschildstraße in die Feithstraße/Hagener Straße. Es umfasst die Flurstücke 444, 445, 447 und 448, der Gemarkung Fley,  Flur 11.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses

Somit wurde der Geltungsbereich des neu aufzustellenden B-Planes Nr. 7/11 (631) im Vergleich mit dem Geltungsbereich des einzustellenden B-Planverfahrens Nr. 5/05 (571) um die Flurstücke 444, 445 und 447 vergrössert.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2012 eingeholt.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage