29.09.2011 - 4 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 29.09.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Dr. Braun
Herr Warmeling spricht die nicht auszuschließende
Grundwasserabsenkung mit weiteren vielschichtigen Problemen sowie die Förderung
von weitgehend nicht mehr hochwertigen Materialien an und lehnt daher die
Vorlage ab. Herr Meier verdeutlicht, die Maßnahme werde von der Bevölkerung
nicht mehr diskutiert, seitdem die Rücknahme der Planung aus dem FFH-Gebiet
erfolgt sei. Es stelle sich die Frage, was aus dem Gebiet nach Abbau werde,
falle der Ölmühlenbach dann trocken? Grundsätzlich könne jedoch zugestimmt
werden. Herr Dr. Braun erläutert, eine erhebliche Wassermenge werde gesümpft, jedoch
nicht mehr als auch jetzt schon. Hinsichtlich des Barmer Teichs werde mit der
Genehmigung jetzt eine Rechtsgrundlage begründet. Der Abbau umfasse noch Feuerfestmaterial.
Nach dem Abbau werde der See angestaut, die Sicherung des Areals werde der Fa.
Rheinkalk über eine Bürgschaftsregelung auferlegt, d. h., die Sicherung des
Standorts sei eingeplant und finanziell abgedeckt. Frau Kingreen berichtet, in
der Herbecker Bevölkerung bestehe Unruhe wegen der Lärmproblematik. Herr Dr.
Hülsbusch erläutert eingehend den Beschluss des Landschaftsbeirats und bittet,
die Zusätze zu beschließen. Herr Dr. Braun führt aus, die Inflationsrate sei im
Prinzip enthalten. Herr Heiermann befürwortet das Projekt aufgrund der Aspekte
des Straßenbaus, Sicherheit und der Arbeitsplätze. Herr Voigt stellt den Antrag
auf getrennte Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen fasst gem. § 68 WHG den als Anlage II angefügten
Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Steinbruchs
„Donnerkuhle“ einschließlich der dazugehörenden Anlagen und der
Entscheidung über die eingegangenen Einwendungen.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den als Anlage II angefügten
Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörenden Anlagen gem. § 74 (4) VwVfG
an die Rheinkalk Eifel-Sauerland GmbH & Co. KG zuzustellen und öffentlich
auszulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Steinbruch ist regelmäßig von ehrenamtlichen
Fachleuten auf das Vorkommen von Höhlen zu Untersuchen.
Anlagen zur Vorlage
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781,1 kB
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4
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567,4 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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180,8 kB
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2
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245,3 kB
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