18.10.2011 - 10 Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielfl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer weist auf die
ausgelegte Tischvorlage und auf die Beschlussfassungen aus den
Bezirksvertretungen Hohenlimburg und Haspe hin.
Herr Goldbach gibt einen
kurzen Einstieg. Der
Jugendhilfeausschuss berate in der heutigen Sitzung eine Vorlage, die bis in
den Rat gehe. Die Satzung beinhalte Ausnahmeregelungen. Er zitiert die Beschlüsse
aus den Bezirksvertretungen Haspe und
Hohenlimburg. Die Tischvorlage enthalte die in der Sitzung des Unterausschusses
diskutierten Änderungen.
Frau Schwanke erläutert
die Vorlage und die zu berücksichtigen Änderungen und diejenigen, die keine
Berücksichtigung finden konnten.
Auf die Anregung von Herrn Strüwer, die Nutzung von Schulhöfen ab
7.30 Uhr als Ausnahme aufzunehmen, erklärt Frau Klos-Eckermann, dass die
Nutzung der Schulhöfe über die Schulen geregelt sei.
Herr Strüwer stellt daraufhin fest, dass die Nutzung der Schulhöfe nur für den Fall
thematisiert werde, wenn es zu Problemen kommen sollte.
Herr Strüwer stellt den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, unter Einbeziehung der Empfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 20.09.2011 (siehe Anlage) folgenden Beschluss zu fassen:
- die
Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen, wie sie als Anlage 1
Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom 07.09.2011 ist, allerdings ohne die abweichende Altersbeschränkung und
Nutzungszeit für den Kinderspielplatz Sollingweg,
- den VI. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen vom 24. Oktober 1985 (Gebietsordnung) in der Fassung des V. Nachtrags vom 5. Juli 2006, wie er als Anlage 2 Gegenstand der der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom 07.09.2011 ist.
- Die Verwaltung wird gebeten, an jeder Spielfläche die neue Satzung gut kenntlich zu veröffentlichen.
- Die Sonderregelungen für den Bolzplatz Jungfernbruch und den Kinderspielplatz Oedeweg sollen insofern verändert werden, dass zwar die Altersbeschränkung bestehen bleibt, aber die Uhrzeit aufgehoben wird. Es sollen die generellen Öffnungszeiten gelten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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