18.10.2011 - 10 Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielfl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer weist auf die ausgelegte Tischvorlage und auf die Beschlussfassungen aus den Bezirksvertretungen Hohenlimburg und Haspe hin.

 

Herr Goldbach gibt einen kurzen Einstieg.  Der Jugendhilfeausschuss berate in der heutigen Sitzung eine Vorlage, die bis in den Rat gehe. Die Satzung beinhalte  Ausnahmeregelungen. Er zitiert die Beschlüsse aus den  Bezirksvertretungen Haspe und Hohenlimburg. Die Tischvorlage enthalte die in der Sitzung des Unterausschusses diskutierten Änderungen.

 

Frau Schwanke erläutert die Vorlage und die zu berücksichtigen Änderungen und diejenigen, die keine Berücksichtigung finden konnten.

 

Auf die Anregung von Herrn Strüwer, die Nutzung von Schulhöfen ab 7.30 Uhr als Ausnahme aufzunehmen, erklärt Frau Klos-Eckermann, dass die Nutzung der Schulhöfe über die Schulen geregelt sei.

 

Herr Strüwer stellt daraufhin fest, dass die Nutzung der Schulhöfe nur für den Fall thematisiert werde, wenn es zu Problemen kommen sollte.

 

Herr Strüwer stellt den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, unter Einbeziehung der Empfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 20.09.2011 (siehe Anlage) folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. die Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom  07.09.2011 ist, allerdings ohne die abweichende Altersbeschränkung und Nutzungszeit für den Kinderspielplatz Sollingweg,

 

  1. den VI. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen vom 24. Oktober 1985 (Gebietsordnung) in der Fassung des V. Nachtrags vom 5. Juli 2006, wie er als Anlage 2 Gegenstand der der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom  07.09.2011 ist.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, an jeder Spielfläche die neue Satzung gut kenntlich zu veröffentlichen.

 

  1. Die Sonderregelungen für den Bolzplatz Jungfernbruch und den Kinderspielplatz Oedeweg sollen insofern verändert werden, dass zwar die Altersbeschränkung bestehen bleibt, aber die Uhrzeit aufgehoben wird. Es sollen die generellen Öffnungszeiten gelten. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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