17.02.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Breddermann bittet um Auskunft, wer mit Blick auf die Anbindung zum Konrad-Adenauer-Ring die ggf. entstehenden Leitungsverlegungskosten trägt. Außerdem bittet er um Auskunft, zu welchem Zeitpunkt die Anbindung an den Konrad-Adenauer-Ring entschieden wurde und ob die Verwaltung wußte, dass die Leitungen der Mark E betroffen sein würden.

 

Herr Strähler erklärt die Planung anhand der ausgehängten Pläne und weist daraufhin, dass die Eugen-Richter-Straße im wesentlichen auf der gegenwärtigen Trasse geführt werde und dies u. a. auch wegen der in der Örtlichkeit festzustellenden Stützmauern nötig sei. Eine andere Anbindung sei aus Kostengründen nicht darstellbar gewesen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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