17.02.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Erlmann weist auf den vorliegenden Beschluss des Landschaftsbeirates mit der zusätzlichen Anregung hin, die GRZ mit Rücksicht auf die Ennepe auf 0,8 zu begrenzen und die Hochwasserlinie 1 als Grenze für die Bebauung einzuhalten.

 

Herr Gerbersmann bittet die Verwaltung darum, deutlich zu machen, was dieser Beschluss für die vorliegende Planung bedeuten würde.

 

Herr Strähler führt aus, dass es zunächst um einen reinen Einleitungsbeschluss handele und derzeit noch nicht abschließend gesagt werden könne, wie die GRZ letztlich ausfallen werde.

 

Herr Dr. Braun berichtet aus der gestrigen Sitzung des Landschaftsbeirates und dass dort die GRZ mit 0,9 angegeben worden sei. Die Hochwasserlinie 1 sollte respektiert werden und die Bebauung entsprechend locker gestaltet und die Parkplätze etwas zurück genommen werden.

 

Herr Schürg ergänzt, dass auch wegen der topographischen Lage im Stadtteil Hagen-Haspe zumindest bezogen auf ein hundertjähriges Hochwasser grundsätzlich ständig Hochwassergefahr bestehe. Die seit dem Jahre 1907 bestehende Hochwasserlinie werde gegenwärtig unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung berechnet.

 

Herr Dr. Schmidt plädiert auch aus der Sicht der Wirtschaftsförderung und dass es sich quasi um eine Nachfolgenutzung handele dafür, grundsätzlich das Vorhaben zu unterstützen. Vielmehr sollte die Verwaltung lediglich gebeten werden, im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob dem Thema Hochwasserschutz durch eine veränderte Lage der Gebäude und Parkplätze ausreichend Genüge getan würde.

 

Herr Gerbersmann informiert darüber, dass ein Abgleich der Katasterkarten mit der vorliegenden Planung erkennen lasse, dass auch auf diesem schwierigen Grundstücksbereich ausnahmslos Verbesserungen eintreten würden. Er begrüße das von Herrn Dr. Schmidt auch vorgeschlagene und plädiere für eine Erörterung mit dem Investor. Eine Auflage sollte heute vom Umweltausschuss nicht beschlossen werden.

 

Der Ausschussvorsitzende fasst das Gesagte sowie den Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt zusammen und bittet die Verwaltung darum, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob dem Thema Hochwasserschutz durch eine veränderte Lage der Gebäude und Parkplätze ausreichend genüge getan werden kann.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen .

 

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Beschluss:

 

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Geltungsbereich /Plangebiet:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304 und 305.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

   -

 

 

Enthaltungen:

  1     

 

 

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