17.02.2005 - 6 Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen bezieht sich auf Teil 3, Seite 7 und 8 der Verwaltungsvorlage und fragt nach den Gründen, dass die Verwaltung entgegen der Darstellung des BUND die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, statt des möglichen imitierenden Gewerbes vorsehe. Außerdem erinnere sie daran, dass auch die Bezirksregierung Arnsberg bereits vor annähernd zehn Jahren nach Möglichkeit die Anpflanzung heimischer Gehölze und entsprechende Festlegungen (beispielsweise in Bebauungsplanverfahren) angeregt habe.

 

Herr Gerbersmann beschreibt die Praxis und das als Straßenbegleitgrün häufig die Pflanzen genutzt würden, die vor Ort auch am besten geeignet seien. Er hätte Bedenken, ad hoc eine Entscheidung ausschließlich zugunsten heimischer Gehölze zu treffen und dies heute in dieser Form zu beschließen.

 

Herr Erlmann weist darauf hin, dass auch der Landschaftsbeirat keine Vorschläge/ Beschlüsse gefasst habe, denen heute gefolgt werden sollte. Die Anregungen der Bezirksregierung sollen hier im Umweltausschuss nochmals, als von der Stadt zu prüfen, beschlossen werden.

 

Frau Büdenbender spricht sich dafür aus, eine Entscheidung über das vorgelegte Verfahren nicht hinaus zu schieben, sondern den Prüfauftrag wie formuliert zu beschließen und ansonsten der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.

 

Herr Strähler stellt die Gründe für die vorgelegte Planung nochmals dar. Letztlich werde heute nur das planerisch nachvollzogen, was in der Praxis schon errichtet wurde. Eine gewisse Baulandreserve als Sondergebiet sei in der Nähe des Bauhauses noch vorhanden. Im Übrigen sei es das Ziel, eine Konzentration von Baumärkten zu erreichen und diese  nicht über das gesamte Stadtgebiet zu verstreuen. Die heute in der Sitzung zitierte Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg sei tatsächlich schon 13 Jahre alt. Eine gewisse Eile über das Bebauungsplanverfahren zu beschließen ergebe sich im übrigen aus der auch zeitnah ablaufenden Veränderungssperren.

 

Herr Dr. Braun ergänzt, dass die Grünplaner sich tatsächlich häufig in Abhängigkeit von den betreffenden Standorten für die am besten geeignete und resistente Pflanzung entschieden.

 

Sodann lässt Herr Erlmann über den Beschlussvorschlag zuzüglich der Ergänzung, dass die Verwaltung prüfen möge, ob nicht auch heimische Gehölze gepflanzt werden können, abstimmen .

 

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Beschluss:

 

 

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verläuft von der Eckeseyer Straße aus in einer Grundstückstiefe entlang der südlichen Seite der Fuhrparkstraße nach Osten, von hier nach Süden bis zum Grundstück Bahr, weiter nach Osten bis zu den Bahnflächen, nach Süden entlang der Grenzen zu den Bahnflächen bis auf Höhe des Gebäudes Eckeseyer Str. 42, hier weiter an der westlichen Seite der Eckeseyer Straße bis zur Fuhrparkstraße einschließlich der Eckgrundstücke im Einmündungsbereich der Grüntaler Straße.

 

In dem Plan zum Beschluss der öffentlichen Auslegung ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

b)       Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Rahmen der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)       Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd” nebst der Begründung vom 15.12.2004 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I.S.2441) i V. mit § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB..

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 15.12.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Empfehlung des Umweltausschusses:

Die Verwaltung wird um die Prüfung gebeten, ob auch heimische Gehölze gepflanzt werden könnten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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