27.09.2011 - 5 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die TOP 5 – 7 werden zusammen beraten.

 

„Sport geht vor Bebauung, es sei denn, es lässt sich beides miteinander vereinen“; auf diesem Standpunkt steht die CDU-Fraktion bereits seit der letzten Sitzung, so Herr Dr. Fischer.

Die CDU-Fraktion hätte damals schon gegen die Bebauung gestimmt. Um dem Lärmgutachten aber nicht im Weg zu stehen, hat sie sich enthalten.

Auch heute wird sich die Fraktion bei der Abstimmung der Punkte 5 und 6 enthalten, so Herr Dr. Fischer. Die Bebauung Habichtsweg wird man, unter dem Gesichtspunkt der Naturerhaltung, ablehnen.

 

Um die Maßnahme planen zu können, ist unbedingt Rechtssicherheit erforderlich, so Herr Michel.

 

Herr Hoffmann möchte wissen, ob eine Entscheidung heute erforderlich ist. In anderen Ausschüssen wurde die Beschlussfassung auch geschoben.

 

Die sportfachliche Sicht der Parteien ist bekannt, so Herr Dr. Schmidt. Damit das Lärmgutachten auf den Weg gebracht werden kann, ist ein Beschluss erforderlich.

 

Herr Hentschel schließt sich der CDU-Fraktion an. Herr Hentschel befürchtet, dass durch die Ergebnisse des Lärmgutachtens die Planungen eines Kunstrasenplatzes scheitern könnten.

 

Zur Bebauung am Habichtsweg erläutert Herr Oberste-Berghaus, dass keine Reihenhausbebauung möglich ist, sondern lediglich 2 – 3 Einzelhäuser errichtet werden können. Aus diesem Grund stimmt Herr Oberste-Berghaus für die Vorlage.

 

Untere der Maßgabe, dass der Schallschutz keine Einschränkungen für den Loheplatz bringt, kann man dem Verfahren heute zustimmen, so Herr Meier.

 

In der Vorlage gibt es den Hinweis, dass auf die Belange des Sports Rücksicht genommen wird, so Herr Dr. Schmidt.  Weitere Diskussionen sind erst möglich, wenn ein entsprechendes Gutachten auf den Weg gebracht wird und Ergebnisse vorliegen.

Aus diesem Grund wird sich die CDU-Fraktion der Abstimmung enthalten und doch nicht dagegen stimmen, so Herr Dr. Fischer.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Emst nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße umgeben vom Waldbereich „Langenloh“. Im Süden grenzt das Plangebiet mit dem Emster Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen bildet die Straße Im Langen Lohe die Grenze des Plangebietes, im Nordwesten die Lohestraße. Die genannten Straßen, der „Lohesportplatz“ sowie der Marktplatz befinden sich im Plangebiet. Im Nordosten grenzen die Grundstücke der Anlieger der Lohestraße an das Plangebiet. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch das Wohngebiet an der Mallnitzer Straße gebildet.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt sollen im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 -6-

Dagegen:

 -1-

Enthaltungen:

 -8-

 

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