27.09.2011 - 5 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 27.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die TOP 5 – 7 werden zusammen beraten.
„Sport geht vor Bebauung, es sei denn, es lässt sich beides
miteinander vereinen“; auf diesem Standpunkt steht die CDU-Fraktion bereits
seit der letzten Sitzung, so Herr Dr. Fischer.
Die CDU-Fraktion hätte damals schon gegen die Bebauung gestimmt. Um dem
Lärmgutachten aber nicht im Weg zu stehen, hat sie sich enthalten.
Auch heute wird sich die Fraktion bei der Abstimmung der Punkte 5 und 6
enthalten, so Herr Dr. Fischer. Die Bebauung Habichtsweg wird man, unter
dem Gesichtspunkt der Naturerhaltung, ablehnen.
Um die Maßnahme planen zu können, ist unbedingt Rechtssicherheit
erforderlich, so Herr Michel.
Herr Hoffmann möchte
wissen, ob eine Entscheidung heute erforderlich ist. In anderen Ausschüssen
wurde die Beschlussfassung auch geschoben.
Die sportfachliche Sicht der Parteien ist bekannt, so Herr Dr. Schmidt.
Damit das Lärmgutachten auf den Weg gebracht werden kann, ist ein Beschluss
erforderlich.
Herr Hentschel schließt
sich der CDU-Fraktion an. Herr Hentschel befürchtet, dass durch die
Ergebnisse des Lärmgutachtens die Planungen eines Kunstrasenplatzes scheitern
könnten.
Zur Bebauung am Habichtsweg erläutert Herr Oberste-Berghaus, dass
keine Reihenhausbebauung möglich ist, sondern lediglich 2 – 3
Einzelhäuser errichtet werden können. Aus diesem Grund stimmt Herr
Oberste-Berghaus für die Vorlage.
Untere der Maßgabe, dass der Schallschutz keine Einschränkungen für den Loheplatz
bringt, kann man dem Verfahren heute zustimmen, so Herr Meier.
In der Vorlage gibt es den Hinweis, dass auf die Belange des Sports
Rücksicht genommen wird, so Herr Dr. Schmidt. Weitere Diskussionen sind erst möglich, wenn
ein entsprechendes Gutachten auf den Weg gebracht wird und Ergebnisse
vorliegen.
Aus diesem Grund wird sich die CDU-Fraktion der Abstimmung enthalten und
doch nicht dagegen stimmen, so Herr Dr. Fischer.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtteil Emst nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße umgeben vom Waldbereich
„Langenloh“. Im Süden grenzt das Plangebiet mit dem Emster
Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen bildet die Straße Im
Langen Lohe die Grenze des Plangebietes, im Nordwesten die Lohestraße. Die
genannten Straßen, der „Lohesportplatz“ sowie der Marktplatz
befinden sich im Plangebiet. Im Nordosten grenzen die Grundstücke der Anlieger
der Lohestraße an das Plangebiet. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch
das Wohngebiet an der Mallnitzer Straße gebildet.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt sollen
im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
