20.09.2011 - 6 Umsetzung der Beitragsfreiheit im 3. Kindergart...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 20.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Klos-Eckermann
begründet den Antrag der
Herr Reinke erinnert
daran, dass die Beitragssatzung im Jugendhilfeausschuss ausführlich diskutiert
und dann im Rat der Stadt Hagen verabschiedet worden sei. Diese Satzung gelte für OGS und Kita
gemeinsam. Die Entlastung erreiche doch
nur die Familien, die sich den Beitrag vom Einkommen her leisten könnten. In
der Satzung gebe es doch eine soziale Staffelung, durch die 54 % der Kinder
beitragsfrei seien. Er halte es für legitim, für ein weiteres Kind einen
Beitrag zu erheben, wenn das Kind im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei
bliebe. Die
Frau Köppen erinnert
daran, dass man bei der Diskussion seinerzeit immer unter dem Diktat
finanzieller Zwänge gestanden habe. Man würde lieber eine familienfreundliche
Politik gestalten, die im besten Fall Beitragsfreiheit für alle Kinder bedeute.
Ihre Fraktion Bündnis 90 / Die
Frau Helling erklärt, dass
sie die Intention des Antrages grundsätzlich verstehen könne.
Es sei schwierig, den Antrag zu beurteilen, da viele Einzelheiten unklar
seien. Sie werde dem Antrag der
Was ergebe sich an finanziellen Konsequenzen bei Umsetzung des Antrages?
Das seien ihre Anregungen, um über den Antrag entscheiden zu können.
Herr Fischer erinnert sich
an die Frage, von der man geleitet worden sei,
den Handlungsspielraum im Gesamtkontext beizubehalten. Das seien ganz
wichtige Bausteine innerhalb dieser Einrichtungen, in den Kinder gefördert würden. Der Handlungsspielraum
der Stadt werde immer enger. Die Satzung, die man beschlossen habe, solle am
Schluss dazu dienen, dass die inhaltliche Arbeit so gut wie möglich erhalten
bleibe. Dafür stehe die Satzung. Das mache der Antrag nicht deutlich, dass es
Konsequenzen habe, wenn die Stadt weniger Geld für die Ausstattung der Systeme
zur Verfügung habe.
Herr Strüwer wehrt sich
gegen den Ausdruck „familienunfreundliches Hagen, der gefallen sei. In
der Vergangenheit sei es dem Land egal gewesen, inwieweit Familien in Hagen
entlastet würden. Das gelte für alle Landesregierungen. Es sei gesagt worden,
dass man 19 % Elternbeiträge einzuziehen habe und nur darauf aufbauend bekäme
man auch die Landeszuschüsse. Die Stadt Hagen, die sich wirklich in
finanzieller Not befinde, habe überlegt,
wie man den Familien gerechter werden könne, als wie es die Landesregelung
vorsehe. In Hagen würden nur 12 % der Elterngebühren eingezogen. Man habe sich
gefragt, wie man das Geld, das man mehr einsetze, den Familien unter sozialen
Gesichtspunkten zukommen lassen. Man habe daraufhin eine einkommensabhängige
Tabelle geschaffen, die dazu führe, dass für einen Großteil der Kinder kein Beitrag
erhoben werde. Die Geschwisterkindregelung lege fest, dass maximal für ein Kind
bezahlt werden müsse unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen. Das
Kindergeld bleibe unberücksichtigt. Derzeit sei die Situation, dass ca. 34
Millionen € für Kindertagesstätten ausgegeben werde. Davon bezahlten die
Eltern ca. 4 Millionen €, die Stadt
ca. 20 Millionen € und das Land ca. 10 Millionen €. Jetzt
gebe es einen höheren Beitrag, den das Land der Stadt zukommen lasse. Er
persönlich bedaure sehr, dass man nicht die Gelegenheit genutzt habe, mit dem Geld
die Infrastruktur zu stützen. Das Land habe nicht falsch entschieden,
dass man den Kommunen die Entscheidung über die Erhebung von
Geschwisterkindbeiträgen überlassen habe. Unter dem Gesichtspunkt müsse
abgewogen werden. Man müsse sich vor Augen halten, wer betroffen sei. Er halte
das von der Verwaltung praktizierte Verfahren für sozial ausgewogen. Er halte
es für vertretbar, gegen den Antrag zu stimmen.
Herr Steuber berichtet,
dass die Jugendamtsleiter der Ruhrgebietsstädte sich einig gewesen seien,
nochmals die Forderung nach einer landeseinheitlichen Tabelle zu erheben. Diese
sei vom Land aus gutem Grund verworfen worden, weil viele Städte dann wieder
die Frage nach dem Konnexitätsprinzip gestellt hätten. 1322 Kinder seien betroffen
im letzten Jahr. Davon seien bereits heute 639 Kinder befreit. Daher würden sie
von der Landesregelung nicht profitieren, weil sie sowieso befreit seien. Es
gehe als um rund 700 Kinder, die für eine solche Regelung in Frage kämen. Davon
hätten 230 ein oder mehrere Geschwisterkinder. Diese könnten betroffen sein.
Die Fragestellung von Frau Helling zu Offenem Ganztag und U-3-Betreuung könnten
derzeit nicht beantwortet werden. Man
müsse sich fragen, was die Intention des Landesgesetzgebers gewesen sei. Er
habe sicher gewollt, dass diese Beitragsbefreiung zu einer merklichen Entlastung
der Familien führt. Die Intention der Stadt in der Satzung sei die, dass nur
ein Beitrag erhoben werde. Es sei sicher ein anderer Blickwinkel aus Sicht der
Familien als der aus Sicht der Finanzen. Das sei ein schwieriger
Abwägungsprozess.
Frau Klos-Eckermann macht
deutlich, dass es nicht höhere Einkommen treffe, sondern Familien mit mehreren
Kindern mit mittlerem Einkommen. Sie erinnert daran, dass Ziel die Befreiung
der Beiträge über alle Jahre sei. Sie frage sich, ob man wirklich die Bildungssysteme
wieder auseinander ziehen wolle. Das könne und dürfe nicht sein.
Herr Homm schildert das
Problem, das er mit der Auslegung der bestehenden Satzung habe. Ihm persönlich
sei es sehr schwergefallen, der Satzung zuzustimmen, die man jetzt habe. Man habe
sich darauf geeinigt, dass man einen
Beitrag erheben wolle. Dieser eine Beitrag werde jetzt durch das Land bezahlt.
Die Stadt erhebe jetzt einen zweiten Beitrag für das Geschwisterkind, der in
einigen Fällen niedriger und in anderen Fällen höher liegen könne. Die Kommune
kassiere doppelt. Das könne er nicht nachvollziehen. Die Intention des Landes
sei eine andere gewesen. Er stelle noch einmal fest, dass es von Seiten der
Bezirksregierung kein Druck auch auf die Kommunen im Nothaushaltsrecht ausgeübt
werde.
Herr Reinke weist darauf
hin, dass man die Diskussion um die Einkommensgrenzen ausführlich geführt habe.
Die Satzung sei gerecht und sozial ausgewogen.
Herr Strüwer stellt fest,
dass es auch darum gehe, die Kommunen zu entlasten. Die Entlastung bei den Familien
sei ja vorhanden. Die Geschwisterkindregelung sei beim Land gar nicht
vorgesehen. Er halte es auch unter sozialen Gesichtspunkten für handhabbar, so
zu verfahren, wie es die Verwaltung zurzeit praktiziere.
Herr Steuber kommentiert
den Wortbeitrag von Herrn Homm, dass die Erstattung vom Land derzeit 17,5 %
betrage. Man nähere sich jetzt dem angenommenen fiktiven Elternbeitragsanteil
in Höhe von 19 % an.
Herr Strüwer stellt den
Antrag der
Der Prüfauftrag an die Verwaltung wird ergänzt. Der letzte Satz entfällt.
Beschluss:
- Die Beitragsersparnis für das
zukünftig beitragsfreie
Kindergartenjahr ist in vollem
Umfang an die Eltern weiterzugeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beitragssatzungen rückwirkend zum
1.8.11 so anzupassen, dass die
Erstattung des Landes für ein Kind im
letzten Kindergartenjahr als
Beitragszahlung der Eltern zu werten ist,
sodass ein evtl. weiterer Beitrag
für eins oder mehrere Geschwisterkinder
entfällt.
Anlagen
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