22.09.2011 - 4.1 Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Gesc...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm  verweist auf die Anträge der Fraktionen Hagen Aktiv und Bündnis 90 / Die Grünen und die daraufhin in der letzten Ratssitzung eingebrachte Verwaltungsvorlage.

 

Herr Dr. Bücker macht zwei Kritikpunkte geltend. Der Anteil des Beteiligungscontrollings sei noch zu gering und die Beteiligung eines   Beratungsunternehmens sei in der Vorlage nicht ausreichend berücksichtigt worden. Daher plädiert er dafür, dass beim dritten Punkt das Wort “kann“ durch das Wort “muss“ oder “soll“ ersetzt wird.

 

Herr Kayser erläutert den Antrag aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Dieser sei gestellt worden, da es um die gesamtstädtischen Beteiligungen gehe. Am Beispiel Stadthalle sei deutlich geworden, dass die gegründete Beteiligungskommission Verfahren zu Stellenneubesetzungen vorberaten sollte.

 

Herr Röspel spricht sich dafür aus, dass nach den jeweiligen Aufsichtsräten bzw. Gesellschafterversammlungen die Zustimmung dem Rat obliegt und eine Vorberatung im HFA aufgrund dessen nicht erforderlich ist. Daher schlägt er vor, unter Punkt vier den letzten Satz zu streichen. Entsprechend endet der Beschluss zu Ziffer 4 mit den Worten “der Rat“.

 

Herr Krippner stimmt Herrn Röspel zu. Analog sollte dann aber auch unter Punkt zwei der Rat die unmittelbaren notwendigen Entscheidungen treffen. Er möchte bis zur Ratssitzung wissen, welche Unternehmen weder einen Aufsichtrat noch eine Gesellschafterversammlung haben. Des Weiteren ist zu klären, wie mit dem Vorschlagsrecht bei Miteigentümern umzugehen ist. Ebenfalls möchte er in Erfahrung bringen, ob es zutrifft, dass jedes Ratsmitglied die Unterlagen einsehen kann.

 

Herr Kayser plädiert dafür, dass Transparenz in solchen Bewerbungsverfahren gebracht werden soll. Es soll begründet werden, wie der Aufsichtsrat zu diesem Verfahren gekommen ist. Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren sei erforderlich.

 

Herr Thieser möchte bis zur Ratssitzung die Frage geklärt wissen, welche Rechte jedes einzelne Ratsmitglied zur Einsicht in Bewerbungsunterlagen hat.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass die Fragen bis zur Ratssitzung beantwortet werden und die von Herrn Dr. Bücker, Herrn Röspel und Herrn Krippner genannten Änderungen im Beschlussvorschlag eingearbeitet werden. Die Beteiligungskommission ist gegründet worden, damit strategische Diskussionen  in Bezug auf die Beteiligung geführt werden können. Hierzu zählt auch die frühzeitige Diskussion bei Stellennachbesetzungen. Den Interessen der Mitgesellschafter ist Rechnung zu tragen, die Stadt Hagen kann nur das einbringen, wozu sie in der jeweiligen Gesellschaft aufgrund der von ihr gehaltenen Anteile befugt ist.

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt folgende Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Gechäftsführerpositionen bei städt. Beteiligungsgesellschaften:

 

  1. Das Verfahren ist zeitlich so zu gestalten, dass Vakanzen von Geschäftsführerpositionen vermieden werden. In der Regel sollte das nach 2. verantwortliche Gremium die notwendigen Vorbereitungen ca. 6 Monate vor dem absehbaren Ausscheiden der/des vorherigen GF treffen.
  2. Die Strukturierung und Steuerung des jeweiligen Besetzungsverfahrens obliegt dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher besteht, ansonsten der Gesellschafterversammlung. Besteht weder AR noch GV, trifft der HFA unmittelbar die notwendigen Entscheidungen. Hierzu gehört die Beschlussfassung über

·        die Formulierung des Anforderungsprofils für die zu besetzende Position,

·        die Festlegung der Rahmendaten für den Dienstvertrag (Laufzeit, Gehaltsrahmen, Nebenleistungen),

·        und die Festlegung des vorgesehenen Verfahrens (siehe 3.).

Die dazu gefassten Beschlüsse sind dem HFA zeitnah zur Kenntnis zu bringen.

Nach eigenem Ermessen bildet der Aufsichtsrat/die GV zum Zwecke der Personalvorauswahl eine Personalkommission.

  1. Neben einer öffentlichen Ausschreibung in überregionalen und ggf. fachbezogenen Medien kann nach Entscheidung des nach 2. zuständigen Gremiums eine begleitende Direktsuche durch ein kompetentes Beratungsunternehmen erfolgen. Alle Kosten des Verfahrens trägt die jeweilige Gesellschaft.
  2. Auf Grundlage des Votums des nach 2. zuständigen Gremiums trifft  die Letztentscheidung für den Gesellschafter Stadt Hagen der Rat nach Vorberatung im HFA. Dem HFA sollen mindestens die nach der Vorauswahl besten zwei Bewerber/innen vorgestellt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 X

 

Ohne Beschlussfassung

Die Beschlussfassung wurde auf die Ratssitzung am 06.10.2011 geschoben.

 

 

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