21.09.2011 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann verliest einen Beschlussvorschlag, den er zu der Planung formuliert hat, der sich als Erläuterung am Beschluss findet.

 

Herr Dr. Hülsbusch wirft die Frage auf, ob die vorhandene Einzäunung des Waldes zulässig ist. Unter seiner Beteiligung und der Herren Meilwes, Borgmeier, Bühren und Bögemann wird konträr diskutiert ob es sinnvoll ist, die Legalität der Einzäunung behördlich überprüfen zu lassen. Herr Meilwes regt an, im nächsten Frühjahr eine Pflanzensoziologische Aufnahme durchzuführen. Es wird die Befürchtung geäußert, dass man einer Bebauung der übrigen Waldflächen im Bereich Lohestraße/Stirnband nichts mehr entgegensetzen kann, wenn man dem vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit seinen Eingriffen in den Wald an der Haßleyer Straße zustimmt.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) abzulehnen.

 

Erläuterungen:

 

Die Teiländerung ist über die „Pferdewiese“ hinaus auf die Flurstücke 450, 451, 485 und 480 ausgedehnt worden. Das Flurstück 451 ist im Landschaftsplan der Stadt Hagen als Landschaftsschutzgebiet „Emst/westlich der A 45“ (Nr.1.2.2.24) ausgewiesen.

 

In der Vorlage auf Seite 2 „Begründung“ wird festgestellt, dass entlang des Habichtsweges und der Haßleyer Straße das Flurstück 451 mit Nadelbäumen bewaldet ist. Das trifft nicht zu. Die Nadelbäume befinden sich überwiegend im inneren Bereich und machen im Gesamtbild nur eine kleine Fläche aus. Der Rest der Waldfläche ist mit ökologisch wertvollem Kalkbuchenwald bestockt, der bei Angriff der vorhandenen Struktur Windwurf gefährdet wäre.

 

Aus den vorliegenden Unterlagen sind für diese Flurstücke keine Ziel im Sinne der Raumordnung zu erkennen (§ 1 Abs. 4 und 5 BauGB). Ebenso ist ein öffentliches Interesse an der Entwicklung dieser Flurstücke in Richtung einer Bebauung nicht erkennbar.

 

Bei der Abwägung ist die Erhaltung dieses Waldgrundstücks für das Landschaftsbild, den Klimaschutz und der Landschaftspflege höher anzusetzen als die privaten Interessen, die eine Bebauung beabsichtigen.

 

Der LB hat keine Einwände gegen eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Waldflächen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       13

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         1

 

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