21.09.2011 - 7 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann verliest eine Ausarbeitung, die er zu dem Bebauungsplan gemacht hat, welche sich, ergänzt durch Beiträge von Herrn Meilwes und Herrn Hülsbusch, als Erläuterung zum Beschluss findet.

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun, Bögemann, Seidel und Dr. Hülsbusch wird vor dem Hintergrund, dass die Landschaftsbeiräte per Gesetz zur Beratung der unteren Landschaftsbehörden eingerichtet wurden, diskutiert, inwiefern der Landschaftsbeirat sich mit Lärmimmissionen und der grundbuchrechtlichen Sicherung von Nutzungen auseinandersetzen sollte. Gleichwohl der Landschaftsbeirat mit seiner neuen Geschäftsordnung erklärt, dass er bei seinen Beratungen den Mensch als Teil von Natur und Landschaft betrachtet, vertritt Dr. Braun die Ansicht, dass dabei die originären Aufgaben des Landschaftsbeirates verfehlt werden können und vom Landschaftsbeirat Themenkomplexe aufgegriffen werden, die in der Zuständigkeit des Umweltausschusses liegen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat stimmt dem Bebauungsplan Nr. 1/11 mit den folgenden Anregungen zu:

 

 

Anregungen/Erläuterungen:

 

Der LB regt an, den Baumbestand am südöstlichen Rand des Planungsgebietes zu erhalten. Der Baumbestand ist noch jung und erhaltenswert. Gleichzeitig dient er als Lärmschutz.

 

Der LB regt an, den Spielbetrieb der dortigen Sportstätte als hinnehmbare Baulast bei den künftigen Käufern im Grundbuch eintragen zu lassen. Erfahrungen haben andernorts gezeigt, dass konkrete notarielle Eintragungen im Grundbuch spätere Streitigkeiten über Sport- Lärmbelästigungen und auch Lichtbelästigungen mindern werden. Die neuen Bewohner müssen sich beim Kauf der Grundstücke bewusst sein, dass sie ihren Wohnort im Bereich einer ständig und bis in die Abendstunden genutzten und ausgelasteten Sportstätte erwerben. Der geplante Lärmschutzwall zur Sportstätte hin wird zwar die Zuschauer – und Akteure-Immissionen mindern. Die im Spielbetrieb vom Schiedsrichter hervorgerufenen Pfeifsignale werden gerade am Wochenende deutlich in den künftig angrenzenden Gärten zu hören sein. Das gleiche gilt für die Abendstunden. Ebenso wird das Flutlicht für die künftigen Anwohner eine Belästigung sein.

 

Der LB regt ferner an, den Marktbetrieb auf dem Marktplatz als hinnehmbare Baulast bei den künftigen Käufern im Grundbuch eintragen zu lassen.

 

Im Plangebiet findet sich in der nordöstlichen Ecke ein Feuchtbiotop. Der LB regt an, dieses Feuchtbiotop im Rahmen der Landschaftsgestaltung zu erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       14

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         0