21.09.2011 - 13 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann weist auf das vorliegende Ergebnis der Arbeitsgruppe (Anlage VII) sowie die dazugehörende Stellungnahme der Verwaltung (Anlage VIII) hin. Ferner liegen im Sitzungsraum eine Ausarbeitung des ehemaligen Mitgliedes Prof. Dr. Rahmann (Anlage IX) und eine entsprechende Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage X) aus. Über die Einbeziehung der letztgenannten beiden Papiere in die Beratung lässt Herr Bögemann mit dem Ergebnis abstimmen, dass die Beratung der Papiere mehrheitlich abgelehnt wird.

 

Unter Beteiligung der Herren Meilwes, Thiel, Riegel, Dr. Hülsbusch und Kumbruch werden die einzelnen Positionen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe erläutert und vertieft. Abweichend von diesen Ergebnissen bezweifelt Herr Meilwes, dass der Lärmschutz im Falle der Ortslage Herbeck richtig eingeschätzt werde, da die nach TA-Lärm vorgesehene gegenseitige Rücksichtnahme unterschiedlicher Nutzungen zu einseitig angewandt werde.

 

Frau Kingreen verliest eine Anfrage der Fraktion die Grünen, die mit Schreiben vom 14.09.2011 an den Oberbürgermeister gestellt wurde (Anlage XI).

 

Herr Dr. Braun beantwortet die Anfrage von Frau Kingreen anhand des Antwortschreibens der Verwaltung, das sich zum Zeitpunkt der Beratung noch auf dem Postweg zur Fraktion befindet (Anlage XII). Zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe gibt er, entsprechend der o. g. Stellungnahme der Verwaltung (Anlage VIII), erklärende Informationen.

. Zum Lärmschutz Herbeck gibt er an, dass die Regelungen im Planfeststellungsbeschluss das Ergebnis der Erörterung der Thematik mit diversen Fachbehörden darstelle. Letztere gehen davon aus, dass sich die Immissionssituation durch den Steinbruch insgesamt für die Umgebung verbessere.

 

Herr Thiel erklärt, dass man die Planung aus seiner Sicht nur ablehnen könne.

 

Herr Freier weist nochmals eingehend auf die wasserrechtlichen Probleme hin, die sich in den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Rahmann finden. Unter Beteiligung von Herrn Bögemann und Herrn Fähmel wird hierzu erörtert, dass man die Beratung, auch im Hinblick auf den zuvor gefassten Beschluss, auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe beschränken sollte.

 

Unter Beteiligung der Herren Meilwes, Bögemann, Dr. Braun und Gockel wird erörtert, dass sich die Festsetzung der Sicherheitsleistung aus dem Abgrabungsgesetz NRW ergibt, in dem auch festgeschrieben ist, dass die Sicherheitsleistung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen ist. Von den Mitgliedern des LB wird vorgeschlagen, die Sicherheitsleistung jährlich der Inflationsrate anzupassen. Seitens der Verwaltung wird eine rechtliche Prüfung zugesagt.

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Riegel, Dr. Braun, Freier, Neukam und Frau Thurn wird konträr diskutiert, ob die Formulierung „oder“ in den wasserrechtlichen Festsetzungen auf den Seiten 4-5 des Planfeststellungsbeschlusses korrekt ist. Laut Frau Thurn handelt es sich um eine im Wasserrecht absolut gängige Angabe der Schwellenwerte, die juristisch abgesichert ist.

 

Nach Ansicht von Herrn Dr. Hülsbusch reichen die Regelungen zur Meldung von Höhlen im Abbaugebiet nicht aus. So sei Anfang des Jahres in der Donnerkuhle eine Höhle freigelegt worden, die offensichtlich nicht gemeldet wurde. Er folgert daraus, dass der Steinbruchbetreiber entweder seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist oder vor Ort nicht über die entsprechende Fachkenntnis zum Auffinden bzw. Erkennen von Höhlen verfügt. Insofern regt er an, den Steinbruch regelmäßig von ehrenamtlichen Fachleuten auf das Vorkommen von Höhlen zu untersuchen. Für die Stadt Hagen würden keine Kosten entstehen, da die ortsansässigen Höhlenforscher die Aufgabe gratis übernehmen würden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage mit dem folgenden Zusatz zu fassen:

 

Zusatz:

 

Der Steinbruch ist regelmäßig von ehrenamtlichen Fachleuten auf das Vorkommen von Höhlen zu untersuchen.

 

Der Landschaftsbeirat regt an, die Sicherheitsleistung jährlich der Inflationsrate anzupassen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          7

Dagegen:

          5

Enthaltungen:

          0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage